NRW weitet Wolfschutz für Weidetiere aus

Fabian

Weidetiere
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Nordrhein-Westfalen baut den Schutz von Weidetieren vor Angriffen durch Wölfe erheblich aus. Ab sofort haben Tierhalterinnen und Tierhalter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in allen Regionen des Bundeslandes Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zum Schutz vor Wölfen. Hierzu hat das Umweltministerium die bestehenden Förderrichtlinien angepasst.

Ausweitung über bisherige Förderkulissen hinaus

Bislang war die Förderung auf bestimmte Regionen – sogenannte Kulissen – beschränkt, die etwa die Hälfte der Landesfläche abdeckten. Künftig soll eine landesweite Förderung auch Halterinnen und Halter außerhalb dieser Kulissen unterstützen. Die vollständige Übernahme der Kosten ist für investive Herdenschutzmaßnahmen vorgesehen, darunter spezielle Zäune oder – unter bestimmten Voraussetzungen – auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Entschädigungen für Schäden durch Wolfsrisse an Haus- und Nutztieren bleiben weiterhin landesweit möglich.

Begründung durch Umweltministerium

Umweltminister Oliver Krischer betonte, dass Wölfe täglich über 50 Kilometer zurücklegen könnten. Um Tierhalterinnen und Tierhalter umfassender zu unterstützen, habe man beschlossen, die Förderung auf das gesamte Bundesland auszuweiten. Ein effektiver Herdenschutz schütze nicht nur die Weidetiere, sondern trage auch dazu bei, dass Wölfe nicht lernen, Nutztiere als Beute anzusehen.

Beratung und Finanzierung

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine kostenlose, umfassende Beratung zu den möglichen Schutzmaßnahmen für alle Weidetierhaltungen an.

Voraussetzungen für künftige Entschädigungen

Um den Herdenschutz langfristig flächendeckend zu etablieren, wird künftig nach einer Übergangsfrist von einem Jahr die Entschädigung bei Wolfsrissen nur noch gezahlt, wenn ein sogenannter Grundschutz vorhanden ist. Auch in bestehenden Wolfsgebieten galt bereits eine entsprechende Übergangsregelung. Förderanträge für Herdenschutzmaßnahmen können auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin gestellt werden. Für das Jahr 2025 steht ein Fördervolumen von bis zu einer Million Euro zur Verfügung.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 12.08.2025