Berlin – Stromleitungen werden künftig vogelfreundlicher gestaltet. Eine überarbeitete technische Richtlinie (VDE-Anwendungsregel) ist nun in Kraft und verbessert den Schutz von Vögeln vor Stromtod an Mittelspannungsmasten deutlich. Sie wurde gemeinsam von Netzbetreibern, Naturschutzverbänden und Behörden entwickelt. Der NABU hatte sich über Jahre hinweg für eine Anpassung der Regelung eingesetzt.
Bedeutung für den Vogelschutz
Johann Rathke, Leiter Politik und Strategie beim NABU, erklärte, die Änderung stelle einen großen Erfolg für den Vogelschutz dar und in Zukunft seien Vögel an Stromtrassen besser geschützt – was dringend notwendig sei. Er verwies darauf, dass in Deutschland jedes Jahr rund 2,8 Millionen Vögel allein im Hoch- und Höchstspannungsnetz an Stromleitungen verendeten; die Zahl der Opfer im Mittelspannungsnetz sei darin noch nicht enthalten. Diese Verluste müssten dringend reduziert werden, da sie insbesondere bedrohte Arten zusätzlich belasteten.
Besonders gefährdete Arten
Vor allem Großvögel wie Störche, Greifvögel, Eulen und Rabenvögel seien von Stromtod an Freileitungen betroffen. Aufgrund ihrer Körpergröße und weiten Flügelspannweite bestehe die Gefahr, gleichzeitig zwei stromführende Teile zu berühren und dadurch einen tödlichen Stromschlag auszulösen.
Inhalt der neuen Richtlinie
Die überarbeitete Fassung der VDE-Richtlinie stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und legt verbindliche Schutzmaßnahmen für neue sowie bestehende Mittelspannungsmasten fest. Unter anderem sind sogenannte Büschelabweiser, deren Wirkungslosigkeit nachgewiesen wurde, künftig verboten. Außerdem werden größere Mindestabstände zwischen stromführenden Teilen vorgeschrieben.
Rolle des NABU und Ausblick
Rathke betonte, engagierte NABU-Mitglieder hätten sich seit Jahren fachlich fundiert für den Schutz von Großvögeln an Freileitungen eingesetzt. Die neue Richtlinie zeige, was im Artenschutz möglich sei, wenn die Hinweise und Vorschläge aktiver Naturschützer berücksichtigt würden. Dies unterstreiche den Wert der rechtsstaatlichen Beteiligung von NGOs. Nun müssten die Netzbetreiber die Vorgaben zeitnah und flächendeckend umsetzen, um den im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Vogelschutz vollständig zu gewährleisten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des NABU DE e.V. vom 11.11.2025












