Neue Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement

Fabian

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Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) private und kommunale Waldbesitzende beim Umbau ihrer Wälder. Ziel der neuen Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ ist es, Ökosystemleistungen naturnaher Wälder zu honorieren und den Wandel hin zu stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern voranzutreiben. Dies sei notwendig, da der deutsche Wald in den letzten Jahren aufgrund von Dürreperioden mehr Kohlenstoff verloren habe, als er speichern konnte.

Ziele und Maßnahmen der neuen Förderrichtlinie

Mit der Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ sollen Waldbesitzende dabei unterstützt werden, die Widerstands- und Klimaanpassungsfähigkeit der Wälder zu verbessern, die Biodiversität zu fördern und die natürlichen Kohlenstoffspeicher zu erhalten. Dieses Programm ergänzt das bestehende Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das den Umbau von Wäldern durch gezielte Maßnahmen beschleunigt.

Das neue Förderprogramm bietet finanzielle Anreize für zusätzliche Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen. Beispiele hierfür sind die Ausweisung von Habitatbäumen, das Belassen von Totholz im Wald oder die Förderung der natürlichen Waldentwicklung in Teilbereichen. Ziel ist es, strukturreiche Mischwälder mit einer verbesserten natürlichen Dynamik zu entwickeln, die teilweise dauerwaldartig bewirtschaftet werden.

Zeitplan und Finanzierung

Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eröffnet. Details zu den Antragsverfahren und Fördervoraussetzungen sollen rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wurde bereits beauftragt, potenzielle Antragstellende zu beraten. Laut Finanzplanung stehen für die Förderrichtlinie jährlich bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Förderung auf einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren angelegt ist. Die Europäische Kommission hat die Förderrichtlinie als beihilfekonform genehmigt.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 23.12.2024

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