Der Rat der Europäischen Union hat gestern eine Neuausrichtung der Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Gewässerqualität darstellt. Diese Richtlinie wird nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
Bedeutung sauberen Wassers für Mensch und Umwelt
Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte die Bedeutung sauberen Wassers für Mensch und Umwelt. Sie erklärte, dass der Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen eine Belastung für die Flüsse darstelle. Eine Begrenzung schädlicher Stoffe durch kommunales Abwasser sei daher ein wesentlicher Beitrag für den europaweiten Gewässerschutz. Mit der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie sei eine wichtige Entscheidung zum Schutz der Gewässer in Europa getroffen worden.
Zentrale Maßnahmen der neuen Richtlinie
Zu den zentralen Bausteinen der Richtlinie zählen neben Regelungen zur Reduzierung von Nähr- und Spurenstoffen auch die Einführung eines Abwassermonitorings zur Ermittlung von Krankheitserregern wie COVID-19, Influenza und antimikrobiellen Resistenzen. Zudem fordert die Richtlinie integrierte Abwassermanagementpläne, die Überläufe aus der Kanalisation bei Starkregenereignissen reduzieren sollen. Im Hinblick auf den Klimaschutz sieht sie das Ziel vor, kommunale Kläranlagen energieneutral zu gestalten und wichtige Rohstoffe wie Phosphor zurückzugewinnen. Darüber hinaus wurde ein Schwerpunkt auf die Verbesserung der Bürgerinformation gelegt.
Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur Spurenstoffreduktion
Eine wesentliche Neuerung der Richtlinie ist die Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur Reduzierung von Spurenstoffen im Abwasser. Diese Reinigungsstufe soll ab einer Kläranlagengröße von 150.000 Einwohnern verpflichtend eingeführt werden. Für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wird die Einführung auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen. Da Arzneimittel und Kosmetika die Hauptquellen für Mikroschadstoffe im Abwasser darstellen, sollen deren Hersteller künftig im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung mindestens 80 Prozent der Kosten für die Einführung der vierten Reinigungsstufe und die Beseitigung dieser Stoffe tragen.
Nationale Umsetzung und Investitionsfristen
Die Richtlinie ist innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Um die erforderlichen Investitionen zu ermöglichen, wurden angemessene Übergangsfristen eingeräumt, die teilweise bis ins Jahr 2045 reichen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 06.11.2024