Klimaneutral, nachhaltig, recycelbar – Unternehmen bewerben ihre Produkte häufig mit solchen oder ähnlichen Umweltaussagen. Allerdings sind nicht alle dieser Aussagen rechtlich zulässig. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Rahmen eines Forschungsprojekts die Herausforderungen im Bereich verlässlicher Umweltinformationen analysieren lassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden nun in einem Bericht veröffentlicht. Dieser leistet nicht nur einen Beitrag zu den aktuellen Diskussionen rund um die EU-Initiativen „Empowering consumers for green transition“ und „Green claims“, sondern enthält auch konkrete Empfehlungen für Unternehmen und Verbraucher*innen hinsichtlich der Balance zwischen fundierten Umweltinformationen und Greenwashing.
Verbraucher*innen benötigen verlässliche Umweltinformationen
Der Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, betonte, dass sich seine Behörde dafür einsetze, Verbraucher*innen mit den notwendigen Informationen auszustatten, um nachhaltige Kaufentscheidungen treffen zu können. Leider seien jedoch weiterhin viele missverständliche oder unbelegte Umweltaussagen verbreitet. Er äußerte die Erwartung, dass mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für umweltbezogene Verbraucherinformationen vermehrt vertrauenswürdige Siegel wie der Blaue Engel genutzt würden und irreführende Aussagen zurückgingen.
Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing
Mit der im vergangenen Jahr beschlossenen „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EU 2024/825), die Änderungen im Wettbewerbs- und Verbraucherrecht vorsieht, soll Greenwashing in der Werbung eingedämmt und verlässliche Umweltinformationen gefördert werden. Künftig dürfen Umweltaussagen nur gemacht werden, wenn sie hinreichend spezifisch beschrieben oder begründet sind. Bestimmte Klima-Claims werden vollständig verboten. Zudem werden neue Anforderungen an Umweltsiegel eingeführt, darunter öffentlich zugängliche Kriterien und ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den unübersichtlichen Markt der Umweltsiegel transparenter zu gestalten.
Präzisere Anforderungen durch die Green Claims Directive
Ergänzend dazu soll die geplante europäische „Green Claims Directive“ (Richtlinie über Umweltaussagen) die Anforderungen an die Begründung und Nachprüfbarkeit von Umweltaussagen weiter präzisieren. Diese Richtlinie befindet sich derzeit in den abschließenden Verhandlungen.
Forschungsbericht des UBA liefert fundierte Analysen
Der aktuelle Forschungsbericht des UBA bietet eine systematische Aufbereitung der Thematik Greenwashing. Er umfasst eine Analyse der rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung irreführender Umweltaussagen, stellt bestehende Empfehlungen und Prinzipien für fundierte Umweltaussagen zusammen und beleuchtet zudem die Wahrnehmung und Wirkung solcher Aussagen auf Verbraucher*innen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 27.02.2025