Neue EU-Maßnahmen zum Schutz der Ostsee

Fabian

© mmphotographie.de / stock.adobe.com

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zum Schutz sensibler Lebensräume wie Riffen und Sandbänken in den Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Ostsee erlassen. Ziel ist es, den Meeresschutz zu stärken und gleichzeitig eine nachhaltige Perspektive für die Fischerei zu schaffen. Gemeinsam setzten sich das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dafür ein, einen Ausgleich zwischen Meeresschutz und nachhaltiger Nutzung zu finden. Grundlage der neuen Regelungen sind Vorschläge, die Deutschland in Abstimmung mit seinen EU-Nachbarstaaten der Ostsee entwickelt hat. Die Mitgliedstaaten der EU sind gemäß EU-Recht verpflichtet, den Schutz der Meeresumwelt zu verstärken.

Wichtige Schritte für den Schutz der Ostsee

Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte, dass die Ostsee besonders unter den vielfältigen menschlichen Nutzungen und den Auswirkungen der Klimakrise leide. Meeresschutzgebiete seien essenziell, um die Widerstandskraft der Ostsee zu stärken. Der Ausschluss der Schleppnetzfischerei in weiten Teilen dieser Schutzgebiete sei ein entscheidender Schritt, um bedrohte Arten und Lebensräume zu erhalten.

Nachhaltige Fischerei als Zukunftsperspektive

Claudia Müller, parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, betonte die Bedeutung der Fischerei als Lebensgrundlage für viele Küstenbewohner und als Wirtschaftsfaktor für ländliche Regionen. Eine nachhaltige Fischerei sei notwendig, um diese Basis langfristig zu sichern. Das Maßnahmenpaket sorge dafür, dass Schutz und Nutzung miteinander harmonieren. Dies schaffe sowohl ein gesundes Ökosystem als auch einen wirksamen Meeresschutz, auf den die Fischerei angewiesen sei.

Umsetzung durch EU-Recht

Die neuen Regelungen basieren auf einer gemeinsamen Empfehlung der BALTFISH-Gruppe, einer Fischerei-Regionalgruppe der EU-Ostsee-Anrainerstaaten. Die Europäische Kommission hat diese Empfehlung durch einen delegierten Rechtsakt in EU-Recht überführt. Die Maßnahmen tragen wesentlich zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den Meeresschutzgebieten des Natura-2000-Netzwerks sowie zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie bei.

Auch interessant:  EU-Ökodesign-Verordnung: Ein Schritt hin zu nachhaltigerem Konsum

Einschränkungen für mobile Fischerei in Schutzgebieten

Das Maßnahmenpaket umfasst Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen in fünf Natura-2000-Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone: Fehmarnbelt, Kadetrinne, Westliche Rönnebank, Adlergrund und Pommersche Bucht mit Oderbank. In großen Teilen dieser Gebiete ist die Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten wie Schlepp- und Wadennetzen nun ganzjährig untersagt. Insgesamt betrifft dies etwa 27 Prozent der Fläche der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und rund 66 Prozent der bestehenden Schutzgebietsflächen.

Bedeutung für die Artenvielfalt

Besonders in der Pommerschen Bucht-Oderbank, dem größten Meeresschutzgebiet der deutschen Ostsee, führen die neuen Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz. Dieses Gebiet, das die größte Sandbank der Ostsee umfasst, bietet zahlreichen Arten – von Bodenlebewesen wie Muscheln und Krebsen über Wanderfische bis hin zu geschützten Seevögeln und Meeressäugern wie Schweinswalen – einen entscheidenden Lebensraum für Nahrung, Rast, Fortpflanzung und die Aufzucht der Jungtiere.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 28.11.2024