UPDATE: Einordnung durch unsere Redaktion nach fast einem Jahr (23.Mai 2026):
Knapp ein Jahr nach der damaligen Pressemitteilung der Deutsche Umwelthilfe lässt sich die Kritik heute differenzierter einordnen. Die zugespitzte Wortwahl von „ernüchternder Bilanz“ war im Sommer 2025 sicher nicht unbegründet – vor allem mit Blick auf die schleppende Zuständigkeitsklärung in den Bundesländern. Doch der Blick aus heutiger Perspektive zeigt ein gemischtes Bild: einiges ist in Bewegung gekommen, grundlegende Probleme bleiben aber bestehen.
Verzögerter Start, inzwischen mehr Struktur
Rückblickend war die Anfangsphase der EU-Methan-Verordnung tatsächlich von Unsicherheit geprägt. Dass ein Großteil der Bundesländer zunächst keine klar benannten Kontrollstellen hatte, deutete weniger auf grundsätzliche Ablehnung als auf typische Reibungsverluste bei neuen EU-Vorgaben hin. Inzwischen haben die meisten Länder nachgezogen und Zuständigkeiten definiert – allerdings oft mit begrenzten personellen Ressourcen.
Das bedeutet: Formal existieren heute mehr Strukturen, praktisch hapert es weiterhin an der Durchsetzung. Genau hier trifft die damalige Kritik der DUH weiterhin einen wunden Punkt.
Sanktionsregeln bleiben das Nadelöhr
Besonders ins Gewicht fällt, dass die rechtliche Konkretisierung auf Bundesebene lange hinterherhing. Ohne klar geregelte Bußgelder oder Verfahren bleibt jede Berichtspflicht zahnlos. Auch fast ein Jahr später ist zwar mehr Klarheit erkennbar, doch vielerorts fehlt es noch an konsequenter Anwendung.
Die Folge: Unternehmen wissen inzwischen besser, was von ihnen verlangt wird – müssen aber nur selten ernsthafte Konsequenzen fürchten. Das bremst die eigentliche Zielsetzung der Verordnung deutlich aus.
Industrie zwischen Anpassung und Abwarten
Interessant ist auch die Entwicklung auf Unternehmensseite. Große Akteure der Gas- und Ölbranche haben ihre Monitoring-Systeme vielfach ausgebaut, schon allein aus Reputationsgründen. Kleinere Betreiber hingegen agieren teils weiterhin zurückhaltend oder reagieren erst auf konkreten Druck.
Hier zeigt sich ein strukturelles Problem: Regulierung wirkt nur dann flächendeckend, wenn Kontrollen regelmäßig stattfinden. Genau das war – und ist – nicht überall gewährleistet.
Europaweit ähnliches Muster
Die Einschätzung des europäischen Netzwerks Environmental Defense Fund Europe und anderer Partner hat sich im Kern bestätigt. Auch in anderen Mitgliedstaaten verlief die Umsetzung uneinheitlich. Einige Länder sind deutlich weiter, andere kämpfen mit ähnlichen Verzögerungen wie Deutschland.
Der von zivilgesellschaftlichen Organisationen angestoßene Vergleich zwischen den Staaten hat immerhin für mehr Transparenz gesorgt – und den politischen Druck erhöht.
Methan bleibt ein unterschätzter Hebel
Unverändert richtig ist die zentrale Aussage der ursprünglichen Mitteilung: Methan zählt zu den kurzfristig wirksamsten Hebeln im Klimaschutz. Gerade weil Emissionen oft relativ schnell reduziert werden können – etwa durch Lecksuche und Reparaturen – wäre eine konsequente Umsetzung der Verordnung besonders effektiv.
Dass dieser „Quick Win“ bislang nicht vollständig genutzt wird, gehört zu den größten Versäumnissen der vergangenen Monate.
Fazit der Redaktion
Die damalige Kritik war in vielen Punkten berechtigt und hat wichtige Defizite sichtbar gemacht. Ein Jahr später zeigt sich: Die Umsetzung ist zwar vorangekommen, aber längst nicht auf dem Niveau, das angesichts der klimapolitischen Dringlichkeit nötig wäre.
Der entscheidende Schritt steht noch aus: aus formalen Vorgaben eine funktionierende Praxis zu machen. Solange Kontrollen lückenhaft bleiben und Sanktionen selten greifen, wird die Methan-Verordnung ihr Potenzial nur teilweise entfalten.
Original-Meldung:
Berlin, 29. Juli 2025 – Zum einjährigen Bestehen der EU-Methan-Verordnung zieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine ernüchternde Bilanz. Seit dem 5. August 2024 sind Unternehmen der Kohle-, Gas- und Ölindustrie verpflichtet, ihre Methan-Emissionen zu erfassen und zu berichten. Die DUH bemängelt jedoch erhebliche Mängel bei der nationalen Umsetzung: In 11 von 16 Bundesländern sei bislang keine zuständige Kontrollbehörde benannt worden, obwohl die Frist zur Benennung bereits im Februar 2025 abgelaufen sei. Außerdem liege bisher kein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der den Umgang mit Verstößen und die Höhe von Sanktionen regelt.
Fehlende Behörden und gesetzliche Regelungen
Stichprobenartige Kontrollen durch die DUH und die Clean Air Taskforce im Juni hätten zahlreiche potenzielle Verstöße aufgedeckt. Infolge einer Beschwerde der DUH prüfe nun das niedersächsische Umweltministerium diese Fälle. Die DUH fordert deshalb, dass Bund und Länder die bestehenden Umsetzungslücken rasch schließen.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, erklärte, es sei offensichtlich, dass sich nicht alle Unternehmen auf die veränderte Rechtslage eingestellt hätten. Die Zeit der intransparenten Selbstkontrolle der Gasindustrie sei vorbei. Nun müssten auch Bund und Länder ein deutliches Signal setzen, dass sich die Praxis in der Industrie an die neue Rechtslage anpassen müsse. Zerger betonte, die Behörden müssten Verstöße aktiv identifizieren und konsequent sanktionieren. Die Tatsache, dass viele Bundesländer bislang nicht einmal zuständige Stellen benannt hätten, bezeichnete er als inakzeptabel – sie schade nicht nur dem Klima, sondern untergrabe auch Deutschlands Glaubwürdigkeit als selbsternannter „Methane Champion“.
Europäische Umsetzung bleibt ebenfalls lückenhaft
Auch auf europäischer Ebene gebe es deutliche Defizite bei der Umsetzung der Verordnung. Dies zeige ein neuer „Umsetzungs-Tracker“, der zum ersten Jahrestag der Verordnung vom European Civil Society Observatory on Methane (CSO-M) veröffentlicht wurde. Dieses Bündnis aus 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus ganz Europa, das gemeinsam von der DUH und dem Environmental Defense Fund Europe koordiniert wird, dokumentiere und bewerte die Fortschritte der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Methan-Verordnung. Die beteiligten Organisationen fordern von den Staaten, ihren Verpflichtungen endlich nachzukommen und eine einheitliche, effektive Umsetzung sicherzustellen.
Methan als Klimatreiber
- Methan entweicht insbesondere bei der Förderung und beim Transport fossiler Energieträger – etwa an Bohrlöchern oder Verdichterstationen. Über einen Zeitraum von 20 Jahren wirke Methan mehr als 80-mal stärker klimawirksam als CO₂ und habe bereits mehr als ein Drittel zur bisherigen Erderwärmung beigetragen.
- Die Methan-Verordnung verpflichtet Unternehmen nicht nur zur Emissionserfassung und Berichterstattung, sondern auch zur regelmäßigen Leckagesuche und -behebung. Zudem sind das routinemäßige Abblasen und Abfackeln von Gas künftig untersagt.
Rolle des CSO-M - Das European Civil Society Observatory on Methane (CSO-M) ist ein zivilgesellschaftliches Netzwerk von 20 Organisationen aus ganz Europa. Es verfolgt das Ziel, die Umsetzung der Methan-Verordnung in den EU-Mitgliedsstaaten transparent zu begleiten und kritisch zu bewerten. Die Koordination des Netzwerks erfolgt durch die Deutsche Umwelthilfe und den Environmental Defense Fund Europe.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 29.07.2025











