Berlin, 25. Juni 2025 – Eine gemeinsame Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Clean Air Taskforce (CATF) zeigt: An mehreren Standorten fossiler Gasinfrastruktur in Niedersachsen, Bremen und Hamburg treten regelmäßig und zum Teil in erheblichen Mengen Methanemissionen auf. Die mit einer Spezialkamera erstellten Aufnahmen dokumentieren unkontrollierte Methanfreisetzungen entlang der gesamten Gaslieferkette – von Produktionsstätten über Pipelines bis hin zu Speichern. Methan gilt als äußerst klimaschädliches Treibhausgas und steht im Verdacht, Ozonlöcher zu fördern sowie Atemwegserkrankungen zu verursachen.
Dringender Handlungsbedarf bei Umsetzung der Methanverordnung
Nach Einschätzung der beiden Organisationen verdeutlichen die Ergebnisse den akuten Handlungsbedarf für eine schnelle und konsequente Umsetzung der EU-Methanverordnung. Diese ersetzt das bisherige System der Selbstüberwachung durch die Gasindustrie. DUH und CATF sprechen sich entschieden gegen derzeit auf EU-Ebene diskutierte Abschwächungen der Verordnung aus.
DUH kritisiert Verantwortungslosigkeit der Industrie
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, die Erkenntnisse aus Niedersachsen seien sinnbildlich für die gesamte deutsche Gasinfrastruktur. Die Industrie habe ihre Methanemissionen nicht unter Kontrolle. Das Gas gefährde nicht nur das Klima, sondern auch die Gesundheit der Bevölkerung. Müller-Kraenner forderte einen verbindlichen Ordnungsrahmen durch eine starke Methanverordnung. Bereits vor deren vollständigem Inkrafttreten über Lockerungen zu diskutieren, sende ein verheerendes Signal. Die Bundesregierung solle auf EU-Ebene alle Mittel einsetzen, um die Verordnung – eine zentrale Maßnahme des Green Deal – zu bewahren.
Verstoß gegen Methanverordnung: DUH kündigt Kontrollen und Klagen an
Die Untersuchung zeigt neben Leckagen auch routinemäßige Ausblasungen fossilen Gases – eine Praxis, die laut Methanverordnung verboten ist. Die Verordnung verpflichtet Betreiber zudem zur regelmäßigen Leckagekontrolle sowie zur Reparatur entdeckter Emissionsquellen innerhalb von fünf bis dreißig Tagen. Ein aktuelles Rechtsgutachten der DUH weist auf umfangreiche Möglichkeiten der Zivilgesellschaft hin, Verstöße durch Beschwerden bei Behörden zu verfolgen. Die DUH kündigt an, die Einhaltung der neuen Vorschriften genau zu beobachten und bei Verstößen rechtlich gegen Verantwortliche vorzugehen.
CATF warnt vor Verwässerung der Verordnung
Théophile Humann-Guilleminot, Senior Campaign Manager für Methanemissionsvermeidung bei der CATF, verwies auf dokumentierte Vorfälle wie das routinemäßige Gas-Ausblasen an der Kompressorstation Wardenburg. Dieses Beispiel illustriere genau jene Art großflächiger Methanfreisetzung, die durch die Verordnung verhindert werden solle – dennoch finde sie weiterhin statt. Laut Humann-Guilleminot seien zwar Instrumente und Vorschriften vorhanden, doch ohne konsequente Umsetzung, Überwachung und Transparenz bestehe die Gefahr, dass die Verordnung wirkungslos bleibe. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Methanverordnung nur wenige Monate nach deren Verabschiedung kritisierte er als verantwortungslos und als Rückschritt für die Methanreduktion – sowohl in der EU als auch bei Importen fossiler Energieträger.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 25.06.2025