Kritik an neuen Klimaleitlinien

Fabian

Berlin, 27.08.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und urgewald üben scharfe Kritik am am Vortag vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für die neuen Klimaleitlinien der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Die künftig als „Transformationsrahmen“ bezeichneten Vorgaben verpassten nach Ansicht der Organisationen nicht nur die Chance, bestehende Schlupflöcher zu schließen, sondern schwächten zugleich bestehende Regeln zur Förderung fossiler Gasprojekte im Ausland ab. Zuständig ist das Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Bundesministerien für Finanzen, Umwelt und wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie mit dem Auswärtigen Amt. Nun beginnt die Konsultationsphase mit Verbänden und Zivilgesellschaft zur Überarbeitung der Leitlinien.

Förderung soll mit Pariser Klimazielen vereinbar sein

Die Vorgaben sollen die Vergabe öffentlicher Exportkredit- und Investitionsgarantien mit dem 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens in Einklang bringen. Die Leitlinien regeln, welche Technologien künftig aus Klimaschutzgründen von verbesserten Förderbedingungen profitieren, welche Projekte weiterhin zu regulären Bedingungen gefördert werden und welche keine staatliche Absicherung mehr erhalten können.

Entwurf erleichtert Förderung fossiler Gasprojekte

Insbesondere die Vergabe von Kreditgarantien für konventionelle fossile Gaskraftwerke soll mit dem vorliegenden Entwurf wieder erleichtert werden. Zwar werden die bestehenden Bedingungen für die sogenannte „H2-readyness“ sowie für die Ausstattung mit CO₂-Abscheidungstechnologien (CCS/CCUS) nach dem Stand der besten verfügbaren Technik präzisiert, grundsätzlich bleibt die Förderung von Gaskraftwerken jedoch möglich.

Darüber hinaus sollen technische Maßnahmen an bestehenden Gaskraftwerken förderfähig bleiben. Auch Neubauten in sogenannten Entwicklungsländern könnten unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Exploration, Gewinnung, Transport und Lagerung von fossilem Gas sollen ebenfalls weiterhin unter bestimmten Bedingungen deckungsfähig sein.

UFK-Garantien bleiben außen vor

Wie bisher gelten die Leitlinien nicht ausdrücklich für sogenannte Ungebundene Finanzkreditgarantien (UFK-Garantien). Diese stellen ein zentrales Förderinstrument zur Absicherung von Rohstoffimporten der deutschen Industrie dar. Dass auch UFK-Garantien aus klimapolitischer Sicht relevant sind, zeigt nach Angaben der Organisationen eine Voranfrage für eine solche Garantie im Zusammenhang mit einem LNG-Projekt in Argentinien.

Lockerung bei Exportförderung im Atombereich

Im Bereich der Atomenergie ist die Exportförderung seit 2001 – mit Unterbrechungen – ausgeschlossen. Der vorliegende Entwurf sieht hier eine Änderung vor: Exporte, die der „Erhöhung der Sicherheit“ bestehender Atomkraftwerke dienen, sollen künftig zugelassen werden können.

DUH und urgewald bewerten dies als problematisch und verweisen auf das umkämpfte ukrainische Atomkraftwerk Saporischschja. Dieses sei in den 2010er-Jahren von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) mit einer entsprechenden Begründung gefördert worden, wodurch sich die Laufzeit des Kraftwerks signifikant verlängert habe.

DUH warnt vor Schlupfloch bei LNG-Projekten

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, die neuen Klimaregeln müssten auch für die staatliche Absicherung von Finanzkrediten gelten. Könnten ausländische LNG-Projekte weiterhin über entsprechende Garantien abgesichert werden, entstünde aus seiner Sicht ein fatales Schlupfloch in den neuen Leitlinien.

Ein fossiles Großprojekt wie das Fracking-Projekt Vaca Muerta, das nach Einschätzung Müller-Kraenners sowohl das Klima als auch die Menschenrechte der lokalen Bevölkerung beeinträchtige, dürfe nicht mit deutschen Steuergeldern abgesichert werden.

urgewald kritisiert Einfluss der Gasindustrie

Regine Richter, Energie-Campaignerin bei urgewald, erklärte, die Gasindustrie und insbesondere Siemens Energy hätten seit 2023 gegen die Leitlinien gearbeitet, da diese ihre aus Sicht der Organisation klimaschädlichen Auslandsgeschäfte eingeschränkt hätten. Der vorliegende Entwurf zeige nach Richters Einschätzung, dass die Branche bei Bundeswirtschaftsministerin Reiche Gehör für ihre Lobbyaktivitäten gefunden habe.

Sollten die Leitlinien in dieser Form in Kraft treten, käme dies nach Ansicht Richters einem klimapolitischen Offenbarungseid gleich. Zugleich bedeute dies eine Abkehr von dem auf der Klimakonferenz in Glasgow gegebenen Versprechen, die Förderung fossiler Energien im Ausland zu beenden. Nun sei es an der SPD, die aus ihrer Sicht gravierendsten Änderungen zu verhindern.

Milliardenvolumen bei Anfragen für Gasprojekte

Obwohl die Förderung erneuerbarer Energien im vergangenen Jahr deutlich ausgeweitet wurde, liegen der Bundesregierung weiterhin Bürgschaftsanträge und Voranfragen für fossile Projekte vor.

Zwischen dem Inkrafttreten der bestehenden Leitlinien am 1. November 2023 und dem 30. Juni 2026 gingen sieben Anträge im Zusammenhang mit Gaskraftwerken mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro ein. Die drei jüngsten Anträge wurden im Juni 2026 gestellt und betreffen ausschließlich Projekte in Usbekistan.

Im selben Zeitraum stellte die Bundesregierung für anfragende Unternehmen zudem 15 Letters of Interest (LOI) mit einem potenziellen Gesamtvolumen von rund drei Milliarden Euro aus. Diese bezogen sich auf Gaskraftwerke, Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen für Gaskraftwerke. Solche Interessensbekundungen sind insbesondere im Vorfeld möglicher Bürgschaftsanträge relevant.

Die Angaben gehen aus Antworten der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke aus diesem Monat hervor.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 27.08.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.