Berlin, 15. August 2025 – Die Verfassungsbeschwerden von fünf deutschen Umweltverbänden für ausreichenden Klimaschutz haben eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag sowie mehrere Ministerien und Fachgremien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Aufforderung gilt als Hinweis darauf, dass sich das Gericht ernsthaft mit der rechtlichen Argumentation und den gestellten Anträgen befasst. Die Institutionen haben bis zum 15. Oktober 2025 Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.
Gemeinsame Beschwerde von Umweltverbänden
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hatten im Herbst gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerde gegen die Klimapolitik der Bundesregierung eingereicht. Sie argumentieren, dass die Maßnahmen der Regierung nicht ausreichen. Rückenwind erhalten die Klagen durch das jüngste Votum des Internationalen Gerichtshofs, wonach alle Staaten verpflichtet sind, schnellen und effektiven Klimaschutz zu betreiben, um Menschenrechte und Völkerrecht zu wahren.
Kritik an der Klimapolitik der Bundesregierung
Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, erklärte, dass die Entkernung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelkoalition einen schweren Rückschlag für den Klimaschutz dargestellt habe. Mit der Aufforderung zur Stellungnahme habe die Beschwerde nun eine wichtige Hürde genommen, die nur ein Bruchteil aller Verfassungsbeschwerden überwinde. Nach seiner Einschätzung sei dies ein Signal an die neue Bundesregierung, den Klimaschutz nicht zu vernachlässigen oder gar zurückzufahren.
Resch betonte, dass Deutschland ein starkes Klimaschutzgesetz mit klaren Vorgaben und wirksamen Maßnahmen brauche, darunter beispielsweise die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen. Die Bundesregierung sei durch das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 verpflichtet, ambitionierte Schritte einzuleiten. Er zeigte sich überzeugt, dass die aktuelle Verfassungsbeschwerde ähnlich erfolgreich verlaufen werde wie die von Januar 2020 und Karlsruhe die Regierung zu einer Nachschärfung verpflichte.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 15.08.2025












