Berlin, 28.8.2025: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klimaklage aus formalen Gründen abgewiesen. Die Beschwerde war von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Oktober 2022 eingereicht worden und sollte eine Klimapolitik durchsetzen, die sich am 1,5-Grad-Limit und an wissenschaftlich fundierten CO₂-Budgets orientiert.
Neue Grundsatzentscheidung des EGMR
- Der EGMR verwies in seinem Urteil auf die Grundsatzentscheidung vom 9. April 2024. Darin hatte er erstmals festgelegt, dass Umweltorganisationen – wie im Fall der Klimaseniorinnen Schweiz – ein Klagerecht haben, nicht jedoch Privatpersonen. Diese Entscheidung wich von der bisherigen Rechtsprechung ab und weitete die Klagerechte von Umweltverbänden in Deutschland erheblich aus.
- Da die Beschwerde der Jugendlichen bereits anhängig war, konnte sie rechtlich nicht mehr angepasst werden. Zum Zeitpunkt ihrer Erhebung entsprach es noch der gefestigten Rechtsprechung, dass Verbände kein Klagerecht besaßen.
DUH setzt auf Verfassungsbeschwerde in Deutschland
Die DUH erwartet nun eine zeitnahe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihrer am 17. Juli 2024 eingereichten Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde, die sie gemeinsam mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhoben hat. Weitere Umweltverbände haben sich angeschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht forderte die Bundesregierung vor zwei Wochen auf, bis Mitte Oktober Stellung zu nehmen. Die DUH erhofft sich, dass das Gericht Nachbesserungen des Klimaschutzgesetzes und zusätzliche Maßnahmen insbesondere im Verkehrs- und Gebäudesektor anordnet. Sollte das Gericht die Beschwerde wider Erwarten ablehnen, sieht die DUH die Möglichkeit einer erneuten und dann in jedem Fall zulässigen Beschwerde vor dem EGMR.
Einschätzung der DUH
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, das Urteil des EGMR vom Vorjahr habe klargestellt, dass Umweltverbände unmittelbar klageberechtigt seien, um die Interessen der von ihnen vertretenen Menschen im Klimaschutz durchzusetzen. Dies ermögliche es der DUH, gegen die Schwächung des Klimaschutzgesetzes durch die Bundesregierung erstmals auch als Umwelt- und Verbraucherschutzverband vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Bundesregierung zu einer Nachschärfung verpflichtet werde.
Kritik am entkernten Klimaschutzgesetz
Die DUH fordert, dass Deutschland seine Klimaziele im Einklang mit der 1,5-Grad-Grenze verschärft. Auch der Internationale Gerichtshof teilt diese Einschätzung. Berechnungen der DUH und des Sachverständigenrats für Umweltfragen zeigen, dass das derzeitige, im Juli 2024 stark abgeschwächte Klimaschutzgesetz nicht ausreicht, um den deutschen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu leisten. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2021, das diese Zielvorgabe festgeschrieben hat, nach Auffassung der DUH nicht erfüllt.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 28.08.2025












