Berlin, 31. Juli 2025: Eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat beim Verwaltungsgericht Braunschweig eine Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht. Anlass ist die aus Sicht der Organisation rechtswidrige Zulassung eines glyphosathaltigen Totalherbizids im März 2024. Ziel der Klage ist die sofortige Aufhebung der Zulassung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit.
Vorwurf: Ignorieren aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
Die Organisation wirft dem BVL vor, bei der Zulassung relevante wissenschaftliche Erkenntnisse zu möglichen Langzeitwirkungen, krebserregendem Potenzial sowie zur Belastung des Grundwassers nicht berücksichtigt zu haben. Obwohl aktuelle Studien verfügbar gewesen seien, habe die Behörde auf eine vorgeschriebene Neubewertung verzichtet und stattdessen auf eine Risikobewertung aus dem Jahr 2015 zurückgegriffen. Dies verstoße nach Einschätzung der Organisation gegen geltendes EU-Recht.
Scharfe Kritik an behördlichem Vorgehen
Ein Sprecher der Organisation erklärte, die Genehmigung sei trotz deutlicher Hinweise auf Gesundheits- und Umweltrisiken erfolgt. Der Einsatz des Mittels stelle eine Gefahr für Menschen, Tiere und Ökosysteme dar. Die Entscheidung, auf überholte Daten zu vertrauen, sei besonders bedenklich. Daher fordere man die sofortige Rücknahme der Zulassung.
Studien belegen Gesundheits- und Umweltrisiken
Die Klage stützt sich auf neue wissenschaftliche Studien, die unter anderem auf ein erhöhtes Krebsrisiko bei Langzeitexposition hinweisen. Eine im Juni 2025 veröffentlichte Untersuchung, an der ein internationales Forschungsinstitut beteiligt war, kommt zu dem Schluss, dass bereits geringe Dosen über längere Zeiträume bei Versuchstieren das Krebsrisiko erhöhen könnten. Auch Risiken für das Grundwasser sowie unzureichend berücksichtigte Auflagen im Rahmen der EU-Erneuerungsverordnung werden als problematisch bewertet.
Widerspruch blieb bislang ohne Ergebnis
Bereits im März 2025 hatte die Organisation Widerspruch gegen die Zulassung eingelegt. In der Folge durften bestimmte Anwendungen des Mittels nicht mehr umgesetzt werden. Da das BVL jedoch bislang keine Entscheidung über eine vollständige Rücknahme getroffen habe, sei nun die Klage eingereicht worden.
Zulassung trotz kontroverser EU-Entscheidung
Glyphosat wurde im Dezember 2023 von der Europäischen Kommission für weitere zehn Jahre genehmigt, obwohl mehrere Mitgliedstaaten im zuständigen Ausschuss keine Zustimmung erteilt hatten. Grundlage der Entscheidung war eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die allerdings bestehende Datenlücken einräumte.
Wissenschaftliche Kritik nimmt zu
Zahlreiche neuere Gutachten weisen auf gesundheitliche Risiken wie Karzinogenität, mögliche neurotoxische Effekte und Veränderungen des Mikrobioms hin – auch bei niedriger Dosierung. Studien deuten zudem darauf hin, dass Kombinationen mehrerer Wirkstoffe höhere Toxizität aufweisen als der Einzelstoff. Auch die Umweltauswirkungen seien erheblich: Der Wirkstoff werde im Boden nur langsam abgebaut, gelange über Wasserläufe in Gewässer und überschreite dort teilweise die geltenden Grenzwerte. Rückstände seien inzwischen sogar im menschlichen Urin nachweisbar.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 31.07.2025












