Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurückgewiesen. Die Klage richtete sich gegen die 2022 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis sowie den Betrieb der FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) „Höegh Esperanza“, die mithilfe der Elektrochlorierung betrieben wird.
Bestätigung der Genehmigung und angewandten Technik
Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer erklärte, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätige die Ende 2022 unter hohen Umweltauflagen erteilte Genehmigung für die erste FSRU in Deutschland. Laut Gericht entspreche die Elektrochlorierung zum damaligen Zeitpunkt dem Stand von Wissenschaft und Technik, während die alternative Ultraschalltechnik noch getestet werden müsse.
Minimierung des Chloreinsatzes bei der „Höegh Esperanza“
Meyer betonte, dass das Gericht auch das Ziel unterstütze, den Chloreinsatz beim Betrieb der „Höegh Esperanza“ weiter zu reduzieren. Obwohl die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) regelmäßig veröffentlichten Messwerte bereits deutlich unter den Grenzwerten lägen, solle die sogenannte Stoßchlorierung dazu beitragen, die Biozideinleitung in die Nordsee weiter zu minimieren.
Einführung der chlorfreien Ultraschalltechnik bei der „Excelsior“
Der Minister informierte zudem über die geplante Inbetriebnahme der zweiten FSRU „Excelsior“ in Wilhelmshaven im Jahr 2025. Diese Anlage werde, anders als die „Höegh Esperanza“, auf die Reinigung der Rohre ohne Chlor und Biozide setzen und stattdessen die modernere Ultraschalltechnik nutzen. Diese Technik wurde 2024 als neuer Stand von Wissenschaft und Technik genehmigt.
Umrüstung der „Höegh Esperanza“ angestrebt
Abschließend erläuterte Meyer, dass sowohl Niedersachsen als auch der Bund das Ziel verfolgen, die „Höegh Esperanza“ ebenfalls auf chlorfreie Regasifizierung umzustellen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages habe bereits 2023 finanzielle Mittel für die Umrüstung bewilligt, und die technischen Prüfungen zur Machbarkeit seien durchgeführt worden. Sobald sich die Ultraschalltechnik bei der zweiten FSRU bewährt habe, solle auch die „Höegh Esperanza“ entsprechend umgerüstet werden, wie es der Bundestag beschlossen habe.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 19.12.2024