Vor zwei Jahren wies das Umweltbundesamt (UBA) Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin von Erwachsenen nach. MnHexP ist ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexylphthalat (DnHexP), der als fortpflanzungsschädigend eingestuft und daher in der EU nicht zugelassen ist. Die damaligen Funde konnten auf die Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnencremes zurückgeführt werden. Aktuell untersucht das UBA Urinproben von Kindern und Jugendlichen. Dabei zeigte sich, dass in 92 Prozent der im Frühjahr und Sommer 2025 gesammelten Proben MnHexP nachweisbar war. Ein Prozent der Proben überschritt den vor zwei Jahren von der Kommission Human-Biomonitoring festgelegten Beurteilungswert. Da Menschen zusätzlich weiteren fortpflanzungsschädigenden Weichmachern ausgesetzt sind, sollten vermeidbare Eintragsquellen konsequent beseitigt werden.
Einschätzung des UBA-Präsidenten
Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, erklärte, man sei angesichts der Ergebnisse der vergangenen Jahre nicht überrascht gewesen, MnHexP auch in den Urinproben von Kindern und Jugendlichen zu finden. Unerwartet sei jedoch der hohe Anteil belasteter Proben sowie die teilweise sehr hohen Konzentrationen gewesen.
Beurteilungswerte und Grenzwerte
Nach ersten Funden Anfang 2024 leitete die am UBA angesiedelte Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) einen sogenannten HBM-I-Wert für MnHexP im Urin ab. Bis zu einem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) sei nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung bezifferte zudem die tolerierbare tägliche Aufnahme für DnHexP auf 63 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (µg/kg KG/d).
Ergebnisse der ALISE-Studie
Im Rahmen der Kinder- und Jugendstudie ALISE („Aligned Study for Environmental Health“) wurden bislang 259 Urinproben von 6- bis 17-Jährigen aus dem Zeitraum April bis Juli 2025 analysiert. In 238 Proben – entsprechend 92 Prozent – wurde MnHexP nachgewiesen. Zwei Teilnehmende überschritten mit 83 beziehungsweise 107 µg/L den HBM-I-Wert von 60 µg/L.
Sonnencreme als mögliche Quelle
- Bereits Anfang 2024 war MnHexP durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) in Urinproben von Kindergartenkindern festgestellt worden. Parallel dazu fand auch das UBA entsprechende Rückstände bei Erwachsenen im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES).
- Anhand von Angaben zu Lebensgewohnheiten und Produktnutzungen konnte Sonnencreme rasch als wahrscheinliche Belastungsquelle identifiziert werden. Dieser Zusammenhang bestätigte sich auch in den aktuellen Daten.
- Produktuntersuchungen von Sonnencremes erhärteten den Verdacht. Ein Patent zur Herstellung des UV-Filters Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat (DHHB) zeigt, dass der Weichmacher DnHexP bei der Produktion entstehen kann. Zugleich wurde festgestellt, dass die Konzentration der Verunreinigung im UV-Filter schwankt und auch Produkte mit DHHB ohne entsprechende Belastung im Handel verfügbar sind.
- Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ der EU bewertete DHHB im Jahr 2025 neu und kam zu dem Ergebnis, dass eine maximale Verunreinigung von 0,1 mg/kg in Sonnencreme technisch erreichbar sei. Demgegenüber standen im Jahr 2024 gemessene Konzentrationen zwischen 1,5 und 44 mg/kg. Eine entsprechende rechtliche Regelung wurde Ende 2025 beschlossen und tritt 2027 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch Sonnenschutzmittel in Verkehr gebracht werden, deren Gehalt an DnHexP höchstens 1 Milligramm pro Kilogramm beträgt.
Mehrfachbelastung durch Weichmacher
DnHexP ist nicht der einzige fortpflanzungsschädigende Stoff, dem Menschen ausgesetzt sind. In der letzten Kinder- und Jugendstudie des UBA (GerES V, 2014–2017) lag die Gesamtbelastung durch fortpflanzungsschädigende Weichmacher bei einem Großteil der Teilnehmenden – insbesondere bei jüngeren Kindern – über der von der European Food Safety Authority (EFSA) als tolerierbar definierten Aufnahmemenge. Vor diesem Hintergrund sei es erforderlich, vermeidbare Quellen solcher Stoffe konsequent zu eliminieren und wichtige Alltagsprodukte wie Sonnencreme frei von Verunreinigungen zu halten.
Abschließend betonte Messner, dass Kinder und Jugendliche eine besonders empfindliche Haut hätten. Die Verwendung von Sonnenschutzmitteln sei daher weiterhin unerlässlich, um das Risiko für Hautkrebs zu verringern.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 17.02.2026












