New York, 21.9.2026: Deutschland ist dem UN-Hochseeschutzabkommen beigetreten. Bundesumweltminister Carsten Schneider hinterlegte die Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen. Das Abkommen ermöglicht erstmals die Ausweisung von Schutzgebieten auf der Hohen See.
Mit Deutschland haben derzeit 94 Staaten das Abkommen ratifiziert, darunter China, zahlreiche kleine Inselstaaten, viele EU-Staaten sowie die EU selbst. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums könne Deutschland nun noch stärker dazu beitragen, die Ökosysteme der Weltmeere zu bewahren.
Schneider sieht Erfolg internationaler Zusammenarbeit
Schneider bezeichnete das Abkommen als den größten internationalen umweltpolitischen Erfolg der vergangenen Jahre. Es zeige, dass das Prinzip der Zusammenarbeit auch in konfrontativen Zeiten international große Zustimmung finde. Die Hohe See gehöre keinem Staat allein, sondern sei ein gemeinsames Erbe.
Der Minister erklärte, nur gesunde Meere könnten die Menschen mit Sauerstoff und Nahrung versorgen. Ihr Zustand sei jedoch derzeit schlecht, da Plastikmüll, Überfischung, Chemikalien und der Klimawandel sie weltweit belasteten. Umso wichtiger sei es, Rückzugsräume zu schaffen, in denen sich die Meeresnatur erholen könne. Die Erfahrung zeige, dass die Natur zurückkehre, wenn Meeresflächen zu Schutzgebieten würden.
Abkommen umfasst rund die Hälfte der Erdoberfläche
Das Abkommen betrifft die Biodiversität in Meeresgebieten jenseits nationaler Zuständigkeit, englisch „biodiversity beyond national jurisdiction“ (BBNJ). Diese Gebiete machen rund die Hälfte der Oberfläche des Planeten aus. Laut Ministerium bilden sie das größte zusammenhängende Ökosystem der Erde und beherbergen Lebewesen von Walen bis zu Tiefseekorallen.
Das Abkommen sieht erstmals einheitliche Umweltregeln sowie die Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See vor. Durch den Ausschluss bestimmter Nutzungen könnten sich dort etwa marine Säuger zurückziehen und Fischbestände erholen, so das Ministerium. Es werde damit einen entscheidenden Beitrag zum globalen Ziel leisten, bis 2030 insgesamt 30 Prozent der Meeresgebiete unter Schutz zu stellen.
Regeln gelten für deutsche Akteure ab 21. Oktober
Die nationale Umsetzung ist bereits geregelt: Der Bundestag verabschiedete im Frühjahr 2026 das Hochseeschutzgesetz (HochseeSchG). Das Abkommen und das HochseeSchG werden dreißig Tage nach dem Beitritt, am 21. Oktober, für deutsche Akteure verbindlich.
Ab dann müssen sich deutsche Organisationen und Personen an die Regeln des Abkommens halten. Dazu zählen beispielsweise Schiffe unter deutscher Flagge oder deutsche Hochseeforscherinnen und -forscher.
Erste Ozean-COP im Januar 2027 in New York
Die erste Vertragsstaatenkonferenz, die sogenannte Ozean-COP, findet im Januar 2027 in New York statt. Dort setzen die Vertragsparteien zunächst Arbeitsgruppen ein, darunter wissenschaftliche Gremien. Zudem wählen sie den Sitz des BBNJ-Sekretariats, um den sich Chile, Belgien und China bewerben. Deutschland verhandelt als Vertragspartei stimmberechtigt mit.
Die Ausweisung von Meeresschutzgebieten beginnt voraussichtlich erst bei späteren Konferenzen. Deutschland arbeitet bereits mit Brasilien, Chile, Ecuador, Indonesien, Mikronesien und Senegal an Vorschlägen für erste Schutzgebiete auf der Hohen See. Ziel sei es, dass die Ausweisung dann so schnell wie möglich erfolgen könne, erklärte das Ministerium.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUKN vom 22.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.












