Gutachten fordert großflächige Feuerwerksverbotszonen in Städten

Fabian

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Kommunen sind nach aktueller Rechtslage verpflichtet, besonders brandempfindliche Gebäude sowie dicht bebaute Stadtbereiche durch Feuerwerksverbotszonen zu sichern. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstellt wurde. Der darin genannte erforderliche Mindestabstand von 200 Metern zu gefährdeten Gebäuden macht in vielen Städten und Gemeinden großflächige Verbotszonen notwendig. Unterlassen Kommunen solche Maßnahmen, können haftungs- und strafrechtliche Folgen für verantwortliche Amtsträgerinnen und Amtsträger entstehen – insbesondere dann, wenn feuerwerksbedingte Brände zu Verletzungen oder Schäden führen.

Kommunale Verantwortung und öffentliche Sicherheit

Der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betont laut Gutachten, dass angesichts mangelnder Schutzmaßnahmen durch Bund und Länder nun die Kommunen gefordert seien. Er hebt hervor, dass Feuerwerksverbote keine Ermessensfrage, sondern eine kommunale Pflicht darstellten. Städte und Gemeinden müssten brandempfindliche Gebäude und eng bebaute Straßenzüge schützen, da ein Unterlassen einen klaren Rechtsverstoß darstelle. Resch verweist zudem auf eine aktuelle YouGov-Umfrage, nach der lediglich fünf Prozent der Menschen sicher Feuerwerk zünden wollten. Es sei daher unverhältnismäßig, für diese Minderheit erhebliche Gefahren in Kauf zu nehmen. Sollten Kommunen untätig bleiben, trügen sie die rechtliche Verantwortung für vermeidbare Brände, Verletzungen und Schäden.

Besonders gefährdete Bereiche und notwendige Sicherheitsradien

Nach Angaben des Gutachtens gehören zu den besonders risikoanfälligen Bereichen unter anderem Gebäude mit Reetdächern, Fachwerkhäuser oder andere Bauten mit hohem Holzanteil. Ebenso betroffen seien Tankstellen, Bauern- und Reiterhöfe samt Scheunen, Wertstoff- und Recyclinghöfe sowie eng bebaute Altstädte und Gebäudekomplexe. Um das Brandrisiko zu reduzieren, müsse ein Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern eingehalten werden. Befinden sich mehrere gefährdete Objekte in räumlicher Nähe, seien zusammenhängende Verbotszonen auszuweisen, was im Einzelfall große Teile des Stadtgebiets umfassen könne.

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Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger

Die DUH fordert Bürgerinnen und Bürger dazu auf, den Druck auf ihre Kommunen zu erhöhen. Ein neues Online-Tool ermöglicht es der Bevölkerung, mit wenigen Klicks Anträge für Feuerwerksverbotszonen einzureichen. Die DUH-Expertin für Luftreinhaltung, Hanna Rhein, erklärt, viele Menschen hätten Sorge um ihr Zuhause oder ihren Hof, da jedes Jahr zahlreiche Brände durch Feuerwerk ausgelöst würden. Das neue Antragstool gebe ihnen erstmals ein wirksames Instrument an die Hand, um selbst aktiv zu werden und ihre Stadt zum Handeln zu bewegen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 14.11.2025