Zum 36. Geburtstag des Grünen Bandes am 9. Dezember erneuert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Forderung nach einem längst überfälligen, durchgehenden Schutz der „Gedächtnislandschaft Deutsche Einheit“. Dieser Schutz solle in Form eines Nationalen Naturmonuments (NNM) erfolgen und damit sowohl kulturhistorische als auch naturschutzfachliche Gründe berücksichtigen. Der 9. Dezember 1989 gilt als Geburtsstunde des Grünen Bandes, nachdem auf Einladung des BUND erstmals Natur- und Umweltschützer*innen aus Ost und West zusammengekommen waren und eine erste Resolution zur Schutzidee verabschiedet hatten.
Bedeutung als Nationales Naturmonument
Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des BUND Bayern, erklärte, eine flächendeckende Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument sei eine grundlegende Voraussetzung für die spätere Nominierung als UNESCO-Welterbestätte. Er betonte zudem, dass der einzige existierende nationale Lebensraumverbund langfristig von allen angrenzenden Ländern gesichert werden müsse. Auch Bayern müsse seiner Ansicht nach nachziehen und die wertvollen Bereiche entlang des Grünen Bandes im eigenen Bundesland entsprechend schützen.
Während Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg diesen Schritt bereits vollzogen haben und damit über vier Fünftel des Grünen Bandes durchgängig unter Schutz stehen, fehlen in den östlichen Bundesländern noch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Hessen hat als erstes westliches Bundesland Teile des Grünen Bandes als NNM ausgewiesen; in Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein steht dieser Schritt noch aus.
Historische Bedeutung und politischer Auftrag
Prof. Hubert Weiger, Beauftragter des BUND für das Grüne Band, hob hervor, dass das Gebiet eine außergewöhnliche, grenzübergreifende Gedächtnislandschaft darstelle, die an die friedliche Überwindung der deutschen und europäischen Teilung erinnere. Er verwies darauf, dass Grenzlandmuseen, Gedenkstätten und der Biotopverbund gemeinsam ein Symbol für die Überwindung des Totalitarismus seien. Diese Bedeutung werde auch im neuen Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung bestätigt. Der Natur- und Kulturwert des Grünen Bandes sei nach seiner Aussage eines Welterbestatus würdig, weshalb Bund und Länder gemeinsam handeln müssten. Gleichzeitig verdeutlichten aktuelle Untersuchungen zur Artenvielfalt den besonderen ökologischen Wert des Gebietes.
Ergebnisse der Arterfassung und ökologische Bedeutung
Dr. Liana Geidezis, Leiterin des Nationalen BUND-Kompetenzzentrums Grünes Band, berichtete, die ersten Ergebnisse der im Frühjahr und Sommer erfolgten Erfassung von Insekten und anderen Gliederfüßern belegten die zentrale Bedeutung des Grünen Bandes als Refugium für die biologische Vielfalt. Es seien bislang mehr als 7000 Arten identifiziert worden, darunter zahlreiche sehr seltene Arten und Vertreter der Roten Liste Deutschlands wie die Schwebfliege Microdon miki. Zudem zeige sich, dass hochgradig gefährdete Vogelarten – etwa Braunkehlchen, Kiebitz oder Wiesenpieper – im Grünen Band erhalten oder deren Bestände sogar vergrößert werden könnten, obwohl sie bundesweit stark zurückgingen.
Insekten nähmen dabei eine Schlüsselrolle ein: Sie seien als Bestäuber, Zersetzer und Bestandteil der Nahrungsketten für die Ökosysteme sowie für die Landwirtschaft unverzichtbar. Die gewonnenen Daten bildeten daher eine wesentliche Grundlage auf dem Weg zur Anerkennung als UNESCO-Welterbe und unterstützten die Forderung des BUND nach einem durchgängigen Schutz des größten deutschen Biotopverbunds als Nationales Naturmonument.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUNDs vom 05.12.2025












