Gericht stoppt Stromkabel zur Gasplattform im Wattenmeer

Fabian

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Berlin, 14. Juli 2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg im Eilverfahren einen bedeutenden Zwischenerfolg zum Schutz der Meeresnatur erzielt. Das Gericht entsprach dem Antrag der DUH auf einen sofortigen Baustopp für das Stromkabel, das zur geplanten Gasplattform eines Unternehmens verlegt werden sollte. In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass die vermuteten Schäden an der Natur – insbesondere die erhebliche Beeinträchtigung oder teilweise Zerstörung geschützter Biotoptypen – schwerwiegender seien als die Nachteile, die durch eine Verzögerung der Kabelverlegung entstehen könnten.

Gericht kritisiert Widerspruch in Projektlogik

Zudem hob das Gericht hervor, wie widersprüchlich das Vorhaben sei. So solle durch die Verlegung des Stromkabels angeblich eine Reduktion von CO₂-Emissionen erreicht werden, obwohl es letztlich zur Förderung weiterer CO₂-Emissionen diene. Das öffentliche Interesse an einer kurzfristigen Gasförderung müsse daher hinter dem Interesse am Schutz des marinen Ökosystems und der Unversehrtheit der Riffe zurücktreten. Nach Angaben der DUH war der Baubeginn ursprünglich für den 18. Juli vorgesehen.

DUH sieht Signalwirkung im Urteil

  • Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, das Urteil mache deutlich, dass der Schutz der einzigartigen Meeresnatur Vorrang vor kurzfristigen Profitinteressen eines Gaskonzerns habe. Besonders betonte er die gerichtliche Einschätzung, dass der Verlust eines der letzten und größten deutschen Steinriffe dauerhaft und möglicherweise unwiderruflich wäre. Demgegenüber seien wirtschaftliche Nachteile für das betreffende Unternehmen lediglich vorübergehend und verkraftbar.
  • Zudem verwies Müller-Kraenner auf die Kritik des Gerichts, ein fossiles Projekt unter dem Vorwand des Klimaschutzes mit Ökostrom betreiben zu wollen. Dies sei ein wichtiges Signal. Er forderte das Unternehmen sowie die zuständigen Behörden auf, das Vorhaben in unmittelbarer Nähe zum UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer endgültig aufzugeben.
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Bürgerinitiative begrüßt Entscheidung

Auch Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland, äußerte sich erfreut über das Urteil. Er erinnerte daran, dass Politiker stets versprochen hätten, eine Genehmigung zur Gasförderung nur zu erteilen, sofern die Natur keinen Schaden nehme. Nachdem die einzigartigen Steinriffe entdeckt worden seien, habe jedoch der Profit der Gaskonzerne Vorrang erhalten. Das Urteil gebe dem Riff nun eine Überlebenschance. Die Initiative werde sich indessen umso entschlossener für dessen Erhalt einsetzen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 14.07.2025