Berlin, 6. März 2026: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Ölförderung auf der Förderinsel Mittelplate im Wattenmeer hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden, die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts zum vorläufigen Stopp der Ölförderung auszusetzen. Dadurch kann der Betrieb der Anlage im Wattenmeer zunächst fortgeführt werden. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass es sich dabei ausdrücklich nicht um eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ölförderung handelt. Die DUH rechnet nun mit einer zeitnahen Entscheidung über die eingelegte Beschwerde. Diese könnte dazu führen, dass der Förderstopp bis zur Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung umgesetzt wird.
Einschätzung der DUH zur Gerichtsentscheidung
Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, erklärte, dass die gerichtliche Entscheidung zur Stilllegung der Förderinsel Mittelplate weiterhin Bestand habe. Aus Sicht der Organisation sei davon auszugehen, dass die Beschwerde der Betreiberfirma im Eilverfahren keinen Erfolg haben werde, da für die Ölplattform im Weltnaturerbe Wattenmeer weiterhin eine Naturverträglichkeitsprüfung fehle.
Müller-Kraenner betonte zudem, man rechne damit, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Schutz des Wattenmeers gegenüber den wirtschaftlichen Interessen des Ölkonzerns Bestand haben werde. Das Gericht habe ausdrücklich festgehalten, dass der Ausgang der noch ausstehenden FFH-Verträglichkeitsprüfung offen sei. Damit werde die Darstellung der Betreiberin widerlegt, wonach es sich lediglich um eine formale Prüfung ohne naturschutzrechtliche Probleme handele.
Angesichts der mehr als 60 Seiten umfassenden Begründung des Verwaltungsgerichts gehe die DUH weiterhin davon aus, dass die Beschwerde im Eilverfahren keinen Erfolg haben werde. Zudem werde erwartet, dass in der anstehenden Naturverträglichkeitsprüfung dem Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer Vorrang vor fossilen Interessen sowie der aus Sicht der Organisation umweltgefährdenden Ölförderung eingeräumt werde. Da es sich um ein Eilverfahren handle, rechne man mit einer kurzfristigen Entscheidung über die Beschwerde.
Kritik an Argumenten der Betreiberfirma
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, erklärte, dass die von der Betreiberfirma vorgebrachten dramatischen Argumente einer sachlichen Prüfung nicht standhielten. Seiner Einschätzung nach werde aus einer sehr geringen Fördermenge ein Argument für nationale Sicherheitsinteressen konstruiert, um von der zentralen Frage abzulenken: ob ein fossiles Projekt mitten im Wattenmeer überhaupt mit europäischem Naturschutzrecht vereinbar sei.
Zerger verwies darauf, dass die Anlage weniger als ein Prozent zum deutschen Ölverbrauch beitrage und daher nur eine marginale Bedeutung für die Energieversorgung Deutschlands habe. Auch die von der Betreiberin angeführten Risiken für lokale Arbeitsplätze und die Industrie erschienen aus Sicht der DUH angesichts der wirtschaftlichen Stärke des Konzerns wenig plausibel. Gleichzeitig betonte er, dass jeder weitere Betriebstag der Bohrinsel ein Risiko für den Tourismus darstelle, der eine wichtige wirtschaftliche Rolle in der Region spiele.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH vom 06.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.












