Heute läuft die offizielle Frist ab, bis zu der die Bundesregierung, zahlreiche Ministerien, der Bundestag und weitere Fachgremien ihre Stellungnahmen zu den drei im September 2024 eingereichten Klimaklagen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einreichen konnten. Das BVerfG hatte die Regierung zuvor aufgefordert, auf die Argumente der Klagenden einzugehen. Damit leitete das Gericht einen wichtigen Schritt im Verfahren zur Prüfung der Verfassungsbeschwerden ein. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) werteten dies als Hinweis darauf, dass die Richterinnen und Richter sich auf eine erneute Prüfung des Klimaschutzgesetzes vorbereiten.
Kritik an der Klimapolitik der Bundesregierung
Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim BUND, erklärte, die Bundesregierung zeige bislang keinerlei Ehrgeiz, selbst die geltenden Klimaziele einzuhalten. Rechtlich sei klar, dass eine Verschlechterung des Klimaschutzes nicht zulässig sei und im Gegenteil deutlich mehr Anstrengungen erforderlich wären. Die Regierung Merz müsse mit ihrem Klimaschutzprogramm zunächst beweisen, dass sie rechtstreu und im Sinne zukünftiger Generationen handele. Maßnahmen wie die geplante Abschwächung der Vorgaben für Verbrenner-Autos oder das Heizen seien aus ihrer Sicht mit diesen Grundsätzen unvereinbar.
Einreichung neuer wissenschaftlicher und rechtlicher Erkenntnisse
BUND und SFV nutzten die Frist, um dem Bundesverfassungsgericht aktuelle klimawissenschaftliche und juristische Entwicklungen vorzulegen. Der entsprechende Schriftsatz wurde fristgerecht eingereicht.
Erste Erfolge und wissenschaftliche Warnungen
Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV, erklärte, die Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahmen sei als erster Teilerfolg zu werten. Nun bleibe abzuwarten, wie Bundesregierung und Ministerien ihre aus Sicht der Verbände rückwärtsgewandte Haltung verteidigen würden. Während die Regierung ihre Klimaziele immer wieder infrage stelle, warnten Forschende eindringlich, dass kein Spielraum mehr für klimaschädliche Aktivitäten bleibe. Wissenschaftlich sei belegt, dass das verbleibende CO₂-Restbudget nahezu aufgebraucht sei.
Unterstützung durch den Internationalen Gerichtshof
SFV und BUND erhielten nach eigenen Angaben jüngst argumentative Unterstützung vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. In einem Gutachten hob der IGH die völkerrechtliche Bedeutung des Klimaschutzes im Zusammenhang mit den Menschenrechten hervor. Er betonte unter anderem, dass die globale Erwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden müsse. Zudem stellte er klar, dass Staaten rechtlich an dieses Ziel gebunden seien und insbesondere Industrieländer eine besondere Verantwortung trügen, was den klimapolitischen Handlungsspielraum erheblich einschränke. Neue wissenschaftliche Studien zeigten außerdem, dass weltweit nur noch etwa 80 Gigatonnen CO₂ ausgestoßen werden dürften, um die 1,5-Grad-Grenze mit hoher Wahrscheinlichkeit einzuhalten – etwa die Hälfte früherer Berechnungen. Für ein Industrieland wie Deutschland bedeute dies, dass kein Spielraum mehr für Verzögerungen im Klimaschutz bestehe.
Hintergrund zu den Klimaklagen
Die seit etwa einem Jahr anhängige Verfassungsbeschwerde ist eine von drei Beschwerden, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Klägerinnen und Klägern aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erhoben haben. Neben BUND und SFV gehören auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und Germanwatch zu den Beschwerdeführenden.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND vom 15.10.2025












