Forderungen der DUH zur Sicherung der Wärmewende

Fabian

Wärmepumpe
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Berlin, 10.11.2025: Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) könnte die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bereits in dieser Woche entscheidend vorankommen. Um die Chance für eine zukunftsfähige und sozial gerechte Wärmewende bestmöglich zu nutzen, präsentiert die DUH konkrete Empfehlungen. Demnach solle die bestehende 65-Prozent-Vorgabe beibehalten werden, wonach neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Lösungen wie Wasserstoff oder Biomethan sollten hingegen aus dem Gesetz entfernt werden, da sie fossile Infrastrukturen langfristig verfestigten und für Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche Kostenrisiken bergen könnten.

Bedeutung der 65-Prozent-Regel

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betonte, die Menschen in Deutschland benötigten heute und künftig Heizsysteme, die sowohl bezahlbar als auch klimafreundlich seien. Die Wärmepumpe spiele dabei eine zentrale Rolle. Aus ihrer Sicht müsse die 65-Prozent-Regel daher unbedingt erhalten bleiben. Gleichzeitig sei eine verlässliche und sinnvolle Förderstruktur notwendig.

Verantwortung der Politik

Metz erklärte außerdem, es komme nun entscheidend auf die SPD an, dieses Kernstück des Gebäudeenergiegesetzes zu verteidigen. Bevölkerung und Industrie benötigten Planungssicherheit, für deren schnelle Gewährleistung die Bundesregierung verantwortlich sei. Daran müsse sie sich messen lassen. Anstatt die Menschen mit steigenden Heizkosten allein zu lassen, solle die Bundesregierung Mieterinnen und Mieter schützen und Investitionen in effiziente sowie klimafreundliche Heiztechniken gezielt unterstützen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 10.11.2025

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