München, 3. März 2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor der drohenden Ausrottung des Fischotters in Bayern und kündigt rechtliche Schritte zum Schutz der Art an. Bereits 14 Tage nach Inkrafttreten der Abschussverordnung zeigen Medienberichte, dass in einem Landkreis doppelt so viele Tötungsanträge gestellt wurden wie erlaubt. Der Landrat des Landkreises Tirschenreuth in der Oberpfalz erklärte, dass die Genehmigungen zügig erteilt würden, und forderte eine Erhöhung der Abschussquote.
DUH kritisiert drohende Ausrottung des Fischotters
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte die Befürchtung, dass der Fischotter in Bayern ausgerottet werden könnte. Er verwies darauf, dass bereits vor den ersten Abschüssen Forderungen nach einer höheren Tötungsquote laut würden und warnte vor einem massenhaften Abschuss der streng geschützten Tiere.
Er kritisierte zudem, dass Abschussmaßnahmen den Konflikt zwischen Teichwirtschaft und Artenschutz nicht lösen, sondern verschärfen würden. Statt durch symbolische Maßnahmen Unfrieden zu stiften, solle Bayern die Kürzungen im Naturschutz-Etat rückgängig machen, den Dialog zwischen den Beteiligten fördern und bewährte Konfliktlösungsstrategien aus anderen Teichgebieten übernehmen. Die DUH prüfe daher rechtliche Schritte gegen die Ausnahmeverordnung und die Änderungen im Jagdrecht. Müller-Kraenner forderte die Landesregierung auf, die „Ausrottungsspirale“ zu stoppen und die Abschussverordnung umgehend zurückzunehmen.
Hintergrund zur Abschussverordnung
Seit dem 14. Februar 2025 sind in den bayerischen Regierungsbezirken Oberpfalz und Oberfranken Allgemeinverfügungen in Kraft, die jährlich den Abschuss von insgesamt 33 Fischottern gestatten. Auf Basis dieser Regelung prüfen die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Ausnahmegenehmigungen für die Tötung der geschützten Tiere. Auch in den Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern sind weitere Kontingente vorgesehen, die voraussichtlich 48 zusätzliche Abschüsse pro Jahr ermöglichen.
Die DUH sieht durch diese Ausnahmeverordnung das strenge Artenschutzrecht gefährdet und warnt vor möglichen Verstoßen gegen den Schutz von Muttertieren. Besonders besorgniserregend sei, dass die neuen Regelungen den Fischotterbestand in Bayern ernsthaft bedrohten und zu seiner lokalen Ausrottung führen könnten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 03.03.2025