Der Europäische Aal war früher einer der häufigsten Fische in den Süßgewässern Europas. Heute gilt er offiziell als vom Aussterben bedroht. Seine Population ist dramatisch zurückgegangen – in der Nordsee erreicht nur noch etwa ein Prozent der ursprünglichen Menge an Glasaalen die Küsten. Um auf diese dramatische Lage aufmerksam zu machen, wurde der Aal zum „Fisch des Jahres 2025“ gewählt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte jedoch, dass diese Auszeichnung bislang keinen besseren Schutz für die Art gebracht habe – insbesondere zum Tag der Fische am folgenden Freitag.
Kritik an der anhaltenden Fischerei
Laut Valeska Diemel, Fischerei-Expertin beim BUND, empfehle der Internationale Rat für Meeresforschung eindeutig, jegliche Fischerei auf Aal einzustellen – auch für Besatzmaßnahmen in Gewässern oder für Aquakulturen. Dennoch sei der Fang in den meisten europäischen Ländern weiterhin erlaubt, sowohl kommerziell als auch durch Freizeitfischerei, und das trotz der akuten Gefährdung und entgegen wissenschaftlicher Empfehlungen.
Keine Erholung der Population
Eine aktuelle Studie aus Schweden bestätige den massiven Rückgang der Aalbestände in den vergangenen 30 bis 35 Jahren – sowohl in der Ostsee als auch im Kattegat und in der südlichen Nordsee. Diemel betonte, dass diese Untersuchung die vielfach verbreitete Behauptung widerlege, die Aalpopulation habe sich stabilisiert. Sie mache deutlich, wie falsch interpretierte Fischereidaten den Eindruck einer Erholung erzeugten, obwohl die EU-Vorschriften bisher keine spürbare Verbesserung bewirkt hätten.
Unzureichende Schutzmaßnahmen
Seit 2023 gelte zwar eine sechsmonatige Schonzeit für die Aalfischerei im Meer. Ziel dieser Maßnahme sei es, den Aalen die Wanderung zu ihren Laichgebieten im Atlantik zu ermöglichen, ohne dass sie dabei gefangen werden. In der deutschen Nordsee gelte das Fangverbot vom 1. September 2025 bis zum 28. Februar 2026, in der Ostsee EU-weit vom 15. September 2025 bis zum 15. März 2026. Freizeitfischerei im Meer sei in diesem Zeitraum verboten.
Fangverbot greift zu kurz
Diemel kritisierte jedoch, dass diese Regelungen unzureichend seien, da sie nicht für Binnengewässer gelten. Dort würden Aale weiterhin für Besatzmaßnahmen ausgesetzt und anschließend wieder gefangen. Außerdem umfasse die Schonzeit nicht den Monat August, obwohl dieser in die Hauptwanderungszeit der Aale falle. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe den August bewusst aus der Schonzeit ausgenommen – laut Diemel ein Entgegenkommen gegenüber der Fischereiwirtschaft auf Kosten des Artenschutzes.
Forderung nach konsequentem Schutz
Um den Aal nachhaltig zu schützen, seien tiefgreifende Maßnahmen nötig: Die Flüsse müssten durchgängig gestaltet, die negativen Auswirkungen von Wasserkraftanlagen reduziert und die Wasserqualität verbessert werden. Diese Schritte seien aufwendig und teuer, ein umfassendes Fischereiverbot hingegen könne kurzfristig umgesetzt werden und sei sehr effektiv. Diemel betonte, dass eine Fischerei auf eine vom Aussterben bedrohte Art niemals nachhaltig sein könne. Sie forderte die Bundesregierung auf, mutig zu handeln und den Fang des Aals vollständig zu verbieten.
Faszinierender Lebenszyklus
Der Lebenszyklus des Europäischen Aals sei außergewöhnlich. Die Tiere überquerten den Atlantik zweimal in ihrem Leben und wanderten dabei zwischen Salz- und Süßwasser hin und her. Geboren würden sie als winzige, durchsichtige Larven in der Sargassosee östlich von Florida. In Europas Flüssen, Seen und Küstengewässern wüchsen sie heran, bevor sie zur Fortpflanzung wieder in die Sargassosee zurückkehrten – ein Ereignis, das bislang noch nie direkt beobachtet worden sei. Nach dem Ablaichen sterben die Tiere dort, wo sie geboren wurden.
Trügerischer Schutz durch Aquakultur
Etwa 96 Prozent der Aale, die auf dem europäischen Markt erhältlich sind, stammen aus Aquakulturen. Doch diese Form der Produktion trage nicht zum Schutz der Wildpopulation bei. Aale könnten bislang nicht in Gefangenschaft gezüchtet werden – die Aquakulturen seien auf den Fang wilder Glasaale angewiesen, die anschließend gemästet werden. Auch Besatzmaßnahmen in Flüssen und Seen basierten vollständig auf dem Fang dieser besonders verletzlichen Jungtiere. Viele von ihnen sterben bereits beim Fang oder Transport. Ob solche Besatzmaßnahmen tatsächlich zur Bestandserholung beitragen, sei wissenschaftlich nicht belegt. Dennoch werde der Aalbesatz von der EU weiterhin mit Steuergeldern gefördert – offiziell als Maßnahme zum Artenschutz.
Deutschland bei Aalfang führend
Im Jahr 2022 habe die kommerzielle Fischerei in Deutschland insgesamt 208 Tonnen Gelb- und Blankaale gefangen – nach den Niederlanden und Frankreich der dritthöchste Wert in der EU. Noch höher seien die Fangzahlen in der Freizeitfischerei: Mit 275 Tonnen liege Deutschland hier EU-weit an erster Stelle.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 21.08.2025












