Berlin, 11.11.2024: Die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament, zu der auch Abgeordnete von CDU und CSU gehören, plant, die bevorstehende Abstimmung zur EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) am 14. November zu nutzen, um wesentliche Bestandteile des Gesetzes abzuschwächen. Konkret sollen umfangreiche Ausnahmen für ganze Regionen und zahlreiche Unternehmen eingeführt werden, wodurch das Kernstück der Verordnung – die transparente Rückverfolgung aller Waren – erheblich infrage gestellt würde. Diese Abschwächung würde die Effektivität des Gesetzes beeinträchtigen, warnte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Breite Unterstützung in der Bevölkerung für das Anti-Entwaldungsgesetz
Trotz der geplanten Abschwächungen genießt die Verordnung breite Unterstützung in der Bevölkerung. Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Savanta, durchgeführt in sieben EU-Mitgliedstaaten, ergab, dass 84 Prozent der Befragten das Gesetz begrüßen. Fast drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger in der EU sind der Ansicht, dass die Verordnung eine hohe Priorität innerhalb der EU-Agenda haben sollte. Auch in Deutschland sprechen sich 83 Prozent der Befragten für eine schnelle Umsetzung der Verordnung aus.
Kritik der DUH an Änderungsvorschlägen
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, kritisierte die geplanten Änderungen scharf. Er erklärte, die unter Leitung einer deutschen Abgeordneten eingebrachten Vorschläge würden die Verordnung gegen globale Waldzerstörung erheblich schwächen und zeigten einen Mangel an Sachkenntnis. Müller-Kraenner betonte, die Bevölkerung in Europa wünsche keine Produkte, deren Herstellung mit der Zerstörung von Wäldern verbunden sei. Er forderte, dass die Verordnung wie geplant Ende des Jahres in Kraft treten müsse, ohne eine Verschiebung. Angesichts der Dringlichkeit des Problems verwies er darauf, dass alle 90 Sekunden eine Fläche in der Größe eines Fußballfeldes für den Konsum der EU abgeholzt werde. Das EU-Parlament solle daher die Verordnung konsequent verteidigen und unverzüglich umsetzen.
Verordnung soll ab Dezember 2024 den Verkauf entwaldungsfördernder Produkte verbieten
Die geplante Verordnung sieht vor, ab dem 30. Dezember 2024 den Verkauf bestimmter Waren zu verbieten, die zur Entwaldung oder zur Degradierung von Wäldern beitragen. Dazu zählen unter anderem Rindfleisch und Rindsleder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Naturkautschuk, Soja und Holz. Aufgrund intensiver Lobbyarbeit schlug die EU-Kommission jedoch Mitte Oktober eine Verschiebung der Umsetzung um zwölf Monate vor. Auch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich für eine Verschiebung ausgesprochen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 11.11.2024