Die EU-Umweltminister*innen werden beschließen, den Wolfsschutz in der Berner Konvention herabzustufen, nachdem eine Vorab-Abstimmung bereits stattgefunden hat. Trotz dieser Änderung bleibt die Bejagung der Wölfe in Bayern auf absehbare Zeit ausgeschlossen. Herdenschutz ist weiterhin unumgänglich, da präventiver Schutz von Weidetieren mit dem Gewehr nicht möglich ist.
Abstimmung in Brüssel
Am 25.09.2024 stimmten die Vertreterinnen der EU-Länder, einschließlich Deutschland und Luxemburg, einem Vorschlag der EU-Kommission zu, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Dies erlaubt auch eine Herabstufung des Wolfes in der FFH-Richtlinie von Anhang IV zu Anhang V. Es wird dadurch möglich, die Wolfsbestände zu regulieren, was bedeutet, dass auch Wölfe geschossen werden dürfen, die noch nie Weidetiere gerissen haben. Richard Mergner, der Vorsitzende des BN, betonte, dass dies für Bayern jedoch noch in weiter Ferne liegt. Er erklärte, dass auch unter Anhang V ein günstiger Erhaltungszustand in den jeweiligen EU-Ländern und Regionen erreicht sein muss, was in Bayern derzeit nicht der Fall ist. Die Jagd auf Wölfe wird in Bayern in den kommenden Jahren nicht gestattet sein, und auch wolfsfreie Zonen sind trotz der Herabstufung rechtlich nicht umsetzbar, selbst wenn dies von Ministerinnen wie Michaela Kaniber und Hubert Aiwanger bevorzugt würde.
Bedeutung des Herdenschutzes
Uwe Friedel, der Wolfsexperte des BN, betonte die Wichtigkeit des Herdenschutzes. Er warnte die Staatsregierung davor, den Weidetierhaltern falsche Hoffnungen zu machen. Herdenschutz bleibt das einzige präventive Mittel, um Weidetiere vor Wolfsübergriffen zu schützen. Er führte aus, dass die Bejagung ohne Herdenschutz in anderen Ländern, wie zum Beispiel Norwegen, zu hohen Risszahlen geführt hat.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s – Naturschutz in Bayern e.V. vom 25.09.2024