Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei der Staatsanwaltschaft Cottbus Strafanzeige gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat eines ostdeutschen Braunkohleunternehmens gestellt. Der Vorwurf: Im Lagebericht für das Jahr 2023 sollen wesentliche Informationen über Risiken und Umweltauswirkungen fehlen. So fehlen unter anderem präzise Angaben zu den CO₂-Emissionen, während Methanemissionen aus den Tagebauen gänzlich verschwiegen werden. Auch hinsichtlich der finanziellen Vorsorge für die Renaturierung der durch den Braunkohleabbau geschädigten Landschaften sieht die DUH eine Verletzung der Berichtspflicht. Darüber hinaus bewertet die Organisation Darstellungen zu Geschäftsfeldern im Bereich erneuerbarer Energien als irreführend – sie vermittelten fälschlicherweise ein Bild von Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
DUH kritisiert Greenwashing und mangelhafte Transparenz
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte, dass auch dieses Unternehmen gesetzlich verpflichtet sei, wahrheitsgemäß über Risiken seines Geschäftsmodells zu berichten. Laut ihm sei es unzulässig, ein auslaufendes, risikobehaftetes Geschäftsmodell zu beschönigen und es als vereinbar mit der Energiewende darzustellen. Er kritisierte dies als dreistes Greenwashing sowie als klaren Verstoß gegen gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflichten. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, umfassend über die tatsächlichen Umweltschäden informiert zu werden. Außerdem müsse die Finanzierung der notwendigen Folgekosten des Bergbaus sichergestellt sein – auch dazu gehöre Transparenz.
Appell an Unternehmen der Energiebranche
Bereits in der Vergangenheit hatte die DUH ein ähnliches Verfahren gegen einen großen deutschen Gaskonzern angestrengt. Vor diesem Hintergrund appelliert die Umweltorganisation an alle Unternehmen, künftig gesetzeskonform und vollständig über verursachte Umwelt- und Klimaschäden zu berichten.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 11.04.2025