Bayreuth, 10. Juni 2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Tötung des streng geschützten Fischotters in Oberfranken eingelegt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag der DUH als unzulässig abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken keine unmittelbare Abschusserlaubnis dar, sondern lediglich eine Gebietsfestlegung sowie eine Begrenzung der Entnahmezahlen. Daher könne die DUH laut Gericht keine Umweltrechtsverletzung allein auf Grundlage dieser Verfügung geltend machen.
DUH kritisiert fehlende rechtliche und fachliche Grundlage
Laut DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erleichtere die Allgemeinverfügung den Abschuss des streng geschützten Fischotters und nehme verbindliche Prüfungsschritte vorweg, die eigentlich der Unteren Naturschutzbehörde obliegen. Aus Sicht der DUH verstoße die Regelung daher gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Müller-Kraenner betonte, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth keine inhaltliche Bewertung darstelle. Die Verfügung basiere auf unzureichenden Daten zur Verbreitung des Fischotters in Bayern sowie auf fehlerhaften Bestandsschätzungen. Zudem fehle eine Prüfung, ob die Tötung der Tiere überhaupt wirksam oder möglicherweise schädlich für deren Wiederausbreitung in Deutschland sei. Die DUH zeigt sich optimistisch, dass in der nächsten Instanz eine fachlich begründete Entscheidung getroffen wird und hofft, die Abschüsse im Eilverfahren stoppen zu können.
Allgemeinverfügung definiert Abschussgebiete
Die betreffende Allgemeinverfügung wurde am 14. Februar 2025 von der Regierung von Oberfranken erlassen. Sie legt bestimmte Gebiete sowie die maximal zulässigen Tötungszahlen fest, für die Anträge auf Abschuss erleichtert gestellt werden können. Die DUH hatte daraufhin im März Klage eingereicht.
Vergleichbarer Fall in der Oberpfalz macht Hoffnung
In einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht Regensburg am 31. März 2025 die entsprechende Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz auf Klage einer anerkannten Umweltvereinigung hin aufgehoben. In diesem Fall sah das Gericht keine Zulässigkeitsprobleme. Auch aus diesem Grund blickt die DUH mit Zuversicht auf das laufende Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 10.06.2025