DUH warnt vor XXL-Autos in Städten

Fabian

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Berlin, 12.6.2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt mit Verweis auf eine neue Studie der Organisation Transport & Environment vor den wachsenden Gefahren durch immer größere Autos. Seit 2010 sei die durchschnittliche Motorhaubenhöhe neu zugelassener Pkw in Europa von 77 auf mittlerweile 84 Zentimeter angestiegen. Zunehmend würden Fahrzeuge mit Motorhauben über einem Meter Höhe verkauft. Besonders extreme Modelle aus dem Pick-up-Segment erreichten sogar Motorhaubenhöhen von bis zu 130 Zentimetern. Laut Studie sei das Risiko tödlicher Unfälle für Fußgängerinnen und Radfahrende bei einer Motorhaubenhöhe von 90 Zentimetern um 27 Prozent höher als bei 80 Zentimetern. Auch die Insassen konventioneller Pkw seien gefährdet: Bei Unfällen mit Fahrzeugen mit hoher Frontpartie steige das Risiko schwerer Verletzungen um 20 bis 50 Prozent.

DUH fordert Verbot übergroßer SUVs in Städten

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass Autos Jahr für Jahr größer und dadurch gefährlicher würden – insbesondere für Kinder sowie Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs seien. Er kritisierte, dass Innenstädte dadurch zunehmend zu Gefahrenzonen würden. Es sei skandalös, dass bislang keinerlei Beschränkungen für die steigende Motorhaubenhöhe existierten, obwohl der Zusammenhang mit einem deutlich erhöhten Verletzungs- und Todesrisiko wissenschaftlich belegt sei. Die DUH fordere daher ein sofortiges Verbot überdimensionierter SUVs und Pick-ups in städtischen Gebieten.

Kritik an politischer Förderung großer Fahrzeuge

Resch betonte außerdem, es brauche verbindliche Regelungen, um den Trend zu immer größeren Autos umzukehren und wieder kleinere sowie effizientere Fahrzeuge auf die Straßen zu bringen. Die Bundesregierung verfolge hingegen mit ihrem neuen Steuerpaket einen gegenteiligen Kurs: Teure Luxus-SUVs ohne Effizienzkriterien würden noch stärker gefördert. Laut Resch dürfe es nicht länger sein, dass das Bedürfnis Einzelner nach Luxus und Selbstdarstellung über der körperlichen Unversehrtheit der Allgemeinheit stehe.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 12.06.2025