DUH warnt vor Klima-Rückschritt durch EU-Vorschlag zu CO₂-Standards

Fabian

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Berlin, 1. April 2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den heute offiziell vorgestellten Vorschlag der EU-Kommission zur Abschwächung der CO₂-Mindeststandards für Pkw scharf kritisiert. Nach Auffassung der DUH wird damit die seit Jahren vereinbarte Regelung für den CO₂-Ausstoß neuer Pkw nicht konsequent umgesetzt. Stattdessen sieht der Vorschlag vor, den Automobilherstellern bis 2027 Zeit einzuräumen, um das ursprünglich für 2025 vorgesehene CO₂-Ziel für Neuzulassungen in der EU zu erreichen. Zudem soll ein zuvor enthaltenes Bekenntnis zum Verbrenner-Aus im Jahr 2035 kurzfristig aus dem Dokument entfernt worden sein.

Kritik an der Einflussnahme der Autolobby

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, die EU-Kommission gebe mit diesem Vorschlag in bemerkenswerter Weise dem Druck der Autolobby nach. Sie verteile Zugeständnisse, die selbst von den Lobbyisten in diesem Ausmaß nicht erwartet worden seien. Anstelle klarer gesetzlicher Vorgaben setze man auf faule Kompromisse und eine Politik der Verzögerung, wodurch der Fortbestand fossiler Technologien weiter unterstützt werde.

Folgen für das Klima

Resch betonte, es sei bereits problematisch, dass das für 2025 vorgesehene CO₂-Zwischenziel für Pkw aufgeweicht worden sei. Die nun bis 2027 gewährte Übergangsfrist könne seiner Einschätzung nach zu einem zusätzlichen Ausstoß von bis zu 110 Millionen Tonnen CO₂ führen, was die Klimakrise weiter verschärfe.

Rückschritt beim Verbrenner-Aus

Darüber hinaus äußerte Resch scharfe Kritik daran, dass inzwischen auch der vollständige Ausstieg aus der Verbrennertechnologie im Jahr 2035 zur Disposition stehe. Dieser sei bereits ein Kompromiss gewesen – notwendig sei eigentlich ein deutlich früheres Ausstiegsdatum, idealerweise spätestens im Jahr 2030.

DUH kündigt rechtliche Schritte an

Die DUH kündigte an, einem Rückschritt bei nationalen und europäischen Klimaschutzmaßnahmen entschlossen entgegenzutreten. Resch wies darauf hin, dass die Organisation mit ihren Klimaklagen ein wirksames juristisches Mittel in der Hand habe. Sollte es der EU-Kommission nicht gelingen, klimaschädliches Verhalten großer Automobilkonzerne zu unterbinden, werde die DUH dies vor Gericht durchsetzen. Entsprechende Verfahren seien bereits vor dem Bundesgerichtshof anhängig.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 01.04.2025