Berlin, 24. März 2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Emissionen aus Holzöfen und anderen Kleinfeuerungsanlagen die Luft in vielen Wohngebieten weiterhin stark mit Feinstaub belastet ist. Angesichts dieser anhaltenden Problematik fordert die DUH die Einführung einer umfassenden Partikelabscheider-Pflicht für alle Holzöfen. Bestehende Anlagen müssten nach Stand der Technik nachgerüstet werden. Für neue Geräte sollten die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ maßgeblich sein, das den Einsatz wirksamer Abgasreinigungstechnik vorschreibt. Grundsätzlich empfiehlt der Umweltverband, auf emissionsarme Alternativen wie Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung zu setzen. Derzeit verursachen die bundesweit etwa 11,7 Millionen Holzöfen und 1,1 Millionen Holzheizungskessel mehr Feinstaub als der gesamte Straßenverkehr in Deutschland.
Gesundheitsrisiken durch Feinstaub aus Holzöfen
Laut Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sei die Luftqualität in Deutschland weiterhin unzureichend und stelle ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Feinstaub wirke sich schädlich auf die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System aus und erhöhe das Risiko für Lungenkrebs. Resch forderte von der künftigen Bundesregierung eine Überarbeitung der nationalen Verordnung für bestehende Holzöfen sowie eine Verschärfung der EU-Abgasgrenzwerte für neue Geräte. Es seien klare und strenge Vorgaben erforderlich, die den Einsatz von Partikelabscheidern verpflichtend machten. Dies wäre zudem eine Maßnahme zur Umsetzung des vom Umweltverband erstrittenen Urteils zur Nachbesserung des Nationalen Luftreinhalteprogramms und würde helfen, drohende EU-Sanktionen wegen Nichteinhaltung der Feinstaub-Reduktionsverpflichtungen abzuwenden.
Rußmessungen zeigen alarmierende Werte
In den vergangenen Wochen führte die DUH gemeinsam mit lokalen Initiativen Rußmessungen in Wohngebieten durch. Dabei stellte sich heraus, dass Ruß – ein besonders gesundheitsschädlicher Bestandteil des Feinstaubs, der zudem das Klima 3.200-mal stärker als CO₂ erwärmt – in hoher Konzentration vorhanden war.
Deutlicher Anstieg der Belastung in den Abendstunden
Axel Friedrich, internationaler Experte für Luftreinhaltung, erläuterte, dass die gemessenen Rußwerte vor allem in den Abendstunden stark anstiegen. Während 300 Nanogramm Ruß pro Kubikmeter für eine gering belastete Außenluft typisch seien, seien in vielen Wohngebieten Konzentrationen von über 4.000 Nanogramm festgestellt worden. Durch den verpflichtenden Einbau von Partikelabscheidern ließe sich der Ausstoß von Ruß und anderen ultrafeinen Partikeln um mehr als 90 Prozent reduzieren, so Friedrich.
DUH fordert Austausch alter Öfen und Förderprogramme
Nach Einschätzung der DUH sollten alte, stark emittierende Öfen, bei denen sich eine Nachrüstung nicht wirtschaftlich lohnt, entweder stillgelegt oder durch neue Geräte ersetzt werden, die die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ erfüllen. Zusätzlich fordert die DUH die Einführung eines zeitlich befristeten Förderprogramms für Partikelabscheider, das sich speziell an Haushalte mit geringem Einkommen richtet. Ziel sei es, die strengeren Anforderungen sozial verträglich zu gestalten.
Hintergrund zur aktuellen Rechtslage
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) trat am 22. März 2010 in Kraft. Sie regelt unter anderem Anforderungen an den Bestand von Holzöfen – bisher jedoch nur für Geräte, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden. Zahlreiche Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher ermöglichen es Betreibern dieser Altöfen, sowohl eine Stilllegung als auch die Nachrüstung mit Partikelabscheidern zu umgehen. Die Abgasgrenzwerte für neue Öfen werden seit 2022 auf EU-Ebene durch Ecodesign-Verordnungen geregelt, die derzeit überarbeitet werden. Auch sie schreiben bislang noch keinen verpflichtenden Einsatz von Partikelabscheidern vor.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 24.03.2025












