Berlin, 1. April 2025 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den von der EU-Kommission heute offiziell vorgestellten Vorschlag zur Lockerung der CO₂-Mindeststandards für Pkw scharf kritisiert. Anstatt die seit Jahren vereinbarten Grenzwerte für den CO₂-Ausstoß neuer Pkw konsequent umzusetzen, sollen Automobilkonzerne laut dem Vorschlag nun bis 2027 Zeit erhalten, das ursprünglich für 2025 angesetzte Ziel zu erreichen. Zudem soll in letzter Minute die Passage zum geplanten Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor im Jahr 2035 aus dem Dokument entfernt worden sein.
DUH sieht Einfluss der Autolobby
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich besorgt über den Vorschlag der EU-Kommission. Diese gebe damit in auffälliger Weise dem Druck der Autolobby nach und mache Zugeständnisse, mit denen selbst Branchenvertreter nicht gerechnet hätten. Laut Resch würden anstelle klarer Regelungen „faule Kompromisse und Verzögerungstaktiken“ zum Einsatz kommen, was den weiteren Ausbau klimaschädlicher Technologien begünstige.
Massive Auswirkungen auf das Klima befürchtet
Die Aufweichung des CO₂-Zwischenziels ab 2025 sei bereits kritisch zu sehen, so Resch weiter. Die nun vorgesehene Fristverlängerung bis 2027 könne zu einem zusätzlichen CO₂-Ausstoß von bis zu 110 Millionen Tonnen führen und damit die Klimakrise erheblich verschärfen. Besonders alarmierend sei, dass die Kommission offenbar auch das grundsätzliche Ziel des Verbrenner-Ausstiegs 2035 infrage stelle. Dieses Datum sei ohnehin nur ein Kompromiss gewesen – aus Sicht der DUH wäre ein Ausstieg spätestens bis 2030 notwendig.
DUH kündigt rechtliche Schritte an
Die DUH kündigte an, sich gegen die geplanten Rückschritte auf europäischer und nationaler Ebene entschieden zur Wehr zu setzen. Bereits beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften nicht wieder zurückgenommen werden. Resch betonte, dass der Verband über wirkungsvolle juristische Mittel verfüge. Sollte die EU-Kommission nicht in der Lage sein, das klimaschädliche Verhalten einzelner Autohersteller zu stoppen, werde die DUH ihre Klimaklagen weiterverfolgen – einige seien bereits beim Bundesgerichtshof anhängig.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 01.04.2025