DUH klagt gegen Zulassung umstrittener Insektizide

Fabian

Symbolbild: Verschiedene Insekte
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  • Trotz bekannter Risiken für Mensch und Umwelt hat das Bundesamt die Insektizide Leptostar und Leaxo erneut bis 2034 zugelassen.
  • Der Wirkstoff Acetamiprid gehört zur Gruppe der Neonicotinoide und kann Bienen sowie andere Nutzinsekten lähmen und töten.
  • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Zulassung von Leptostar und legt Widerspruch gegen die Zulassung von Leaxo ein.

Berlin, 22. September 2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach ausbleibender Reaktion des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Klage gegen die erneute Zulassung des Insektizids Leptostar eingereicht. Das Mittel enthält den Wirkstoff Acetamiprid, der zur Gruppe der Neonicotinoide gehört. Studien zufolge können diese Stoffe sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Artenvielfalt beeinträchtigen. Insbesondere für Insekten und Bestäuber gelten Neonicotinoide als gefährlich. Acetamiprid steht darüber hinaus im Verdacht, das menschliche Gehirn zu schädigen. Ungeachtet dieser Risiken hat das dem Landwirtschaftsministerium unterstellte BVL die Insektizide Leptostar und Leaxo erneut zugelassen. Die Mittel sollen vor allem im Raps- und Getreideanbau zur Bekämpfung verschiedener Läuse- und Käferarten eingesetzt werden. Während die DUH gegen die Zulassung von Leptostar bereits Klage erhoben hat, legte sie gegen die Zulassung von Leaxo zunächst Widerspruch ein. Aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Gefahren des Wirkstoffs fordert die Umweltorganisation Landwirtschaftsminister Alois Rainer auf, sämtliche Zulassungen Acetamiprid-haltiger Pestizide unverzüglich zurückzunehmen.

DUH kritisiert Zulassung trotz bekannter Gesundheits- und Umweltrisiken

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert die Entscheidung des BVL scharf. Neonicotinoide seien für ihre besonders schädlichen Auswirkungen auf Bienen und andere Bestäuber bekannt. Bereits seit 2013 stehe das Nervengift Acetamiprid offiziell im Verdacht, die neuronale Entwicklung von Kindern und Neugeborenen zu beeinträchtigen und die menschliche Gesundheit auch auf andere Weise zu schädigen. Gerade bei diesem Wirkstoff müsse das Vorsorgeprinzip konsequent angewendet werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein bereits als problematisch eingestuftes Nervengift zulasse. Das Landwirtschaftsministerium handle fahrlässig und gefährde damit sowohl die natürlichen Lebensgrundlagen als auch die Gesundheit der Bevölkerung. Die DUH werde sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen die Zulassung der aus ihrer Sicht hochriskanten Nerven- und Insektengifte Leptostar und Leaxo vorzugehen – falls erforderlich auch bis zur letzten Instanz.

Hintergrund: Acetamiprid trotz wiederholter Sicherheitsbedenken weiterhin in der EU zugelassen

Der in Leptostar und Leaxo enthaltene Wirkstoff Acetamiprid ist in der Europäischen Union seit 2005 genehmigt. Bereits 2013 äußerte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die neuronale Entwicklung und das Nervensystem. Dennoch wurde die Genehmigung für Acetamiprid auf EU-Ebene im Jahr 2018 erneuert. Frankreich untersagte den Einsatz des Wirkstoffs hingegen bereits 2018 unter Verweis auf erhebliche Sicherheitsbedenken. Im Jahr 2024 machte die EFSA erneut auf mögliche neurotoxische Risiken für die menschliche Gesundheit aufmerksam.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthifle (DUH) vom 22.09.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet