Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt weitere rechtliche Maßnahmen gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs „Neptune“ am neuen Standort Mukran auf Rügen an. Anlass dafür ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, eine Klage gegen die Betriebsgenehmigung in Lubmin abzuweisen. Zuvor hatte das Terminalschiff im Industriehafen Lubmin gelegen.
Umwelt- und Naturschutz in Gefahr
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte, das Urteil stelle einen Rückschlag für den Schutz der einzigartigen Natur- und Tierwelt in der Küstenregion dar. Er betonte, dass die Auswirkungen des Anlieferverkehrs von LNG-Shuttle-Schiffen auf Umwelt und Natur nie ausreichend geprüft worden seien. Besonders kritisch sieht die DUH die klimaschädlichen Methan-Emissionen, die durch eigene Messungen nachgewiesen, jedoch nicht berücksichtigt wurden. Müller-Kraenner erklärte weiterhin, die Industrialisierung der Ostsee zerstöre ganze Ökosysteme und belaste Mensch und Tier erheblich. Die DUH werde daher auch gegen die Betriebsgenehmigung in Mukran rechtlich vorgehen.
Historie der „Neptune“ und rechtliche Unsicherheiten
Von Januar 2023 bis April 2024 war die „Neptune“ im Industriehafen Lubmin stationiert und wurde anschließend nach Mukran auf Rügen verlegt. Trotz des neuen Standorts bleibt die Genehmigung für Lubmin weiterhin gültig, sodass der Betrieb des Terminalschiffs dort jederzeit wieder aufgenommen werden könnte.
Internationale rechtliche Schritte in Prüfung
Die DUH prüft zusätzlich rechtliche Maßnahmen vor dem Internationalen Seegerichtshof, um eine dauerhafte Wiederaufnahme des Betriebs in Lubmin zu verhindern. Ziel der Organisation ist es, den Betrieb des LNG-Terminalschiffs sowohl in Mukran als auch in Lubmin endgültig auszuschließen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 14.11.2024