DUH klagt gegen Bundesregierung wegen Verstößen gegen Klimaschutzgesetz

Fabian

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei Klagen gegen die Bundesregierung eingereicht. Anlass ist die nicht fristgerechte Vorlage eines Maßnahmenprogramms zur klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 und die fehlende Festlegung von Jahresemissionsgesamtmengen für den Zeitraum 2031 bis 2040. Diese hätten gemäß Klimaschutzgesetz bis Ende 2024 erarbeitet werden müssen. Die DUH fordert vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die verbindliche Umsetzung dieser Verpflichtungen. In der Vergangenheit hatte die Organisation bereits erfolgreiche Urteile gegen die Bundesregierung in ähnlichen Fällen erzielt.

Kritik der DUH: Systematischer Rechtsbruch

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, die Bundesregierung verletze erneut ihr eigenes Klimaschutzgesetz und behindere damit aktiv den Klimaschutz in Deutschland. Sie habe unter dem Leitsatz „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ angekündigt, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral auszurichten. Bislang fehle jedoch ein entsprechender Maßnahmenplan. Darüber hinaus habe die Bundesregierung die Übertragung der prozentualen jährlichen Minderungsziele in absolute Emissionsmengen für den Zeitraum 2031 bis 2040 nicht vorgenommen. Dies sei jedoch eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung konkreter Maßnahmen.

Forderung nach sofortiger Umsetzung

Die DUH appelliert an die Bundesregierung, den systematischen Rechtsbruch zu beenden und die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes unverzüglich umzusetzen. Es sei dringend erforderlich, die fehlenden Emissionsgesamtmengen sowie den Maßnahmenplan vorzulegen, um den Klimaschutz in Deutschland effektiv voranzubringen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 23.01.2025

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