DUH fordert strengere Regeln für Elektroschrott-Sammlung

Fabian

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Berlin, 21. Februar 2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert angesichts der alarmierend niedrigen Sammelmenge von Elektroschrott im Jahr 2023 eine grundlegende Neugestaltung des Elektrogesetzes durch die künftige Bundesregierung. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden in Deutschland lediglich 29,5 Prozent des anfallenden Elektroschrotts gesammelt, was knapp 11 Kilogramm pro Kopf entspricht. Damit liegt die Sammelquote deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Marke von 65 Prozent. Auch die Wiederverwendungsquote bleibt mit nur 2 Prozent besorgniserregend niedrig.

Dringender Handlungsbedarf bei der Elektroschrott-Sammlung

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betont, dass Elektroschrott in Deutschland ein zunehmendes Problem darstelle. Die Zahl der verkauften Elektrogeräte steige kontinuierlich an, während die Menge der ordnungsgemäß gesammelten Altgeräte auf ein nicht akzeptables Niveau gesunken sei. Deutschland habe mit der aktuellen Sammelquote von weniger als 30 Prozent zum fünften Mal in Folge die vorgeschriebene Quote von 65 Prozent nicht erreicht. Aufgrund dieser anhaltenden Unterschreitung habe die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Metz sieht in den neuen Zahlen ein klares Signal an die kommende Bundesregierung, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Elektroschrottmengen zu ergreifen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass jeder einzelne Hersteller seiner Verpflichtung nachkomme und die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent erfülle.

Verbot kurzlebiger Elektroprodukte

Neben der unzureichenden Sammlung kritisiert die DUH, dass der Markt zunehmend mit kurzlebigen und unnötigen Elektroprodukten überflutet werde. Einweg-E-Zigaretten, elektrifiziertes Spielzeug und überflüssige Haushaltsgeräte seien Beispiele für Produkte, die oft im Hausmüll statt im Recycling landen. Dies führe nicht nur zu erheblichen Rohstoffverlusten, sondern auch zu gefährlichen Bränden in Entsorgungsanlagen.

Bessere Verbraucheraufklärung

Um diese Problematik zu bekämpfen, fordert die DUH ein Verbot besonders kurzlebiger Produkte wie Einweg-E-Zigaretten sowie die Einführung einer Wiederverwendungsquote von mindestens 15 Prozent. Zudem sei eine verbesserte Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung unerlässlich. Insbesondere stationäre Händler und Onlineplattformen müssten mehr Transparenz schaffen und aktiv zur Information beitragen.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 21.02.2025