DUH fordert strengere Regeln für Autorecycling

Fabian

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert angesichts bekannt gewordener illegaler Absprachen führender Automobilhersteller gegen Recycling und Wiederverwendung von Autoteilen schärfere gesetzliche Regelungen. Dazu zählen eine umfassende Herstellerverantwortung, verbindliche Vorgaben zum Einsatz von Recyclingmaterialien sowie Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung von Autoteilen und zur Transparenz.

Kartell gegen Recycling: EU verhängt hohe Strafen

Zwischen 2002 und 2017 hätten sich insgesamt 15 große Automobilkonzerne wettbewerbswidrig abgesprochen. Nach Angaben der EU-Kommission hätten sie vereinbart, Entsorgungsunternehmen für das Recycling von Altfahrzeugen keine Vergütung zu zahlen. Zusätzlich seien Informationen über die Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und den Anteil von Rezyklaten in Fahrzeugen bewusst zurückgehalten worden. Aufgrund dieser Verstöße wurde eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 458 Millionen Euro verhängt.

Kostenabwälzung mit gravierenden Folgen

Laut der DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz seien Hersteller nach der EU-Altfahrzeugrichtlinie verpflichtet, für die Kosten von Annahme, Demontage und Recycling ausgedienter Fahrzeuge aufzukommen. Diese Verantwortung sei jedoch über Jahre hinweg umgangen worden. Die Verlagerung der Entsorgungskosten auf Dritte habe einen starken Anreiz zur illegalen Entsorgung oder zum unzulässigen Export geschaffen. Allein im Jahr 2020 seien 150.000 Fahrzeuge verschwunden – wertvolle Ressourcen und Ersatzteile gingen dadurch verloren. Metz forderte, dass im Rahmen der Überarbeitung der EU-Fahrzeugrichtlinie eine verpflichtende Teilnahme an Rücknahmesystemen sowie die vollständige Kostenübernahme durch die Hersteller gesetzlich verankert werden müsse. Nur so sei eine wirksame Sammlung, Schadstoffentfernung, Verwertung und Rückgewinnung von Ersatzteilen möglich.

Verbraucherinformation unzureichend

Nach Einschätzung von Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH, seien Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Verhalten der Hersteller gezielt über die Recycling- und Wiederverwendungsfähigkeit ihrer Fahrzeuge im Unklaren gelassen worden. Dies belege erneut, dass Freiwilligkeit nicht ausreiche, um Umwelt- und Verbraucherinteressen zu schützen. Für bewusste Kaufentscheidungen brauche es verpflichtende Angaben über den Einsatz von Rezyklaten, Ressourcenverbrauch, Recyclingfähigkeit und CO₂-Fußabdruck.

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DUH fordert verbindliches Ökodesign

Zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs im Automobilbereich fordert die DUH verbindliche Ökodesignvorgaben. Fahrzeuge sollten effizient, kompakt, langlebig, reparaturfreundlich und recyclingfähig konzipiert sein. Hersteller von Fahrzeugen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sollten höhere Gebühren entrichten. Zudem müsse der Einsatz von Recyclingmaterialien über Mindestquoten für Kunststoff, Stahl, Aluminium und seltene Erden gesetzlich geregelt werden. Nur so könne ein wirksamer Anreiz geschaffen werden, Ressourcen effizient zu nutzen und Stoffkreisläufe zu schließen. Bei Reparaturen sollten verpflichtend Angebote mit gebrauchten Ersatzteilen gemacht werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 03.04.2025