Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zeigen weiterhin Wirkung: Auch im Jahr 2025 wurden in Deutschland sämtliche Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten. Für Feinstaub geschah dies bereits im achten Jahr in Folge, für Stickstoffdioxid im zweiten Jahr hintereinander. Dennoch lag die durchschnittliche Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid über den Werten der Vorjahre. Grundlage dieser Einschätzung ist eine vorläufige Auswertung der Messdaten von rund 600 Stationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (UBA) mit Stand vom 22. Januar 2026.
Weiterer Handlungsbedarf trotz positiver Entwicklung
Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, erklärte, dass sich mit der vollständigen Einhaltung aller Grenzwerte im Jahr 2025 die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetze. Gleichzeitig betonte er, dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich seien, um die Luftqualität weiter zu verbessern. Ab 2030 gelten verschärfte Grenzwerte der neuen europäischen Luftqualitätsrichtlinie. So wird der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von derzeit 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) abgesenkt. Der Grenzwert für Feinstaub PM2,5 sinkt im Jahresmittel von 25 auf 10 µg/m³.
Anpassung an WHO-Richtwerte bis 2050
Langfristig sollen die Grenzwerte vollständig an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeglichen werden. Die neue Luftqualitätsrichtlinie sieht vor, die Grenzwerte erstmals Ende 2030 und anschließend alle fünf Jahre zu überprüfen. Bis 2050 wird angestrebt, die Luftschadstoffbelastung so weit zu reduzieren, dass sie nicht mehr als gesundheitsschädlich für Mensch und Umwelt gilt. Messner führte aus, dass sich die neuen europäischen Grenzwerte zwar nur schrittweise den deutlich strengeren Empfehlungen der WHO annäherten. Dennoch führe jede Verbesserung der Luftqualität zu einer Verringerung des Gesundheitsrisikos für die Gesamtbevölkerung.
Vergleich mit den ab 2030 geltenden Grenzwerten
Ein Vergleich der Messdaten aus dem Jahr 2025 mit den ab 2030 verbindlichen Grenzwerten zeigt weiterhin Handlungsbedarf. Rund 39 Prozent der Messstationen überschreiten beim Jahresmittel für Stickstoffdioxid noch den künftig geltenden Wert von 20 µg/m³. Beim Feinstaub PM2,5 erreichen etwa 18 Prozent der Stationen den Zielwert von 10 µg/m³ im Jahresmittel noch nicht. Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes ist jedoch davon auszugehen, dass durch kontinuierliche Verbesserungen bis 2030 für nahezu alle Schadstoffe eine Einhaltung der neuen Grenzwerte möglich sein wird. Lediglich bei PM2,5 und NO₂ seien vereinzelte Überschreitungen zu erwarten. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland erscheint voraussichtlich bis 2035 realistisch – und damit noch vor Ablauf der maximal möglichen Fristverlängerung bis 2037.
Hohe Feinstaubbelastung im Winter
Insbesondere die Monate Februar und März waren 2025 durch erhöhte Feinstaubbelastungen (PM2,5) gekennzeichnet. Neben grenzüberschreitendem Schadstofftransport beeinflussten auch meteorologische Bedingungen die Konzentrationen. Kalte Temperaturen führen zu einem höheren Energie- und Heizbedarf und damit zu steigenden Emissionen. In winterlichen Hochdrucklagen mit geringen Windgeschwindigkeiten und eingeschränktem vertikalem Luftaustausch können sich Schadstoffe über mehrere Tage in bodennahen Luftschichten anreichern. Während solcher Episoden wären die ab 2030 geltenden Informationsschwellen für PM2,5 (50 µg/m³ im Tagesmittel) und PM10 (90 µg/m³) überschritten worden. Der Luftqualitätsindex (LQI) zeigte in dieser Zeit häufig eine schlechte oder sehr schlechte Luftqualität an. Die ungünstigen Witterungsbedingungen wirkten sich auch auf die Jahresmittelwerte aus: 2025 lagen die durchschnittlichen Werte für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid über denen der Jahre 2023 und 2024. Dies stellt jedoch keine Trendwende dar, da die beiden Vorjahre aufgrund günstiger Wetterbedingungen unterdurchschnittlich belastet waren.
Der Luftqualitätsindex als Informationsinstrument
Gerade für Menschen mit Vorerkrankungen ist eine zeitnahe Information über hohe Luftschadstoffbelastungen wichtig, um ihr Verhalten kurzfristig anpassen zu können. Der Luftqualitätsindex bewertet die Messdaten zu Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid, Ozon und Schwefeldioxid. Die Ergebnisse werden in Kategorien von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ eingestuft. Der Index basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Krankheitshäufigkeit – etwa zu Krankenhauseinweisungen wegen Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen – sowie zu Sterbefällen. Auch Prognosen zur Luftschadstoffbelastung werden als Indexwert dargestellt. Ergänzend werden Verhaltensempfehlungen für die Allgemeinbevölkerung und besonders empfindliche Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Atemwegserkrankungen bereitgestellt. Das Umweltbundesamt nutzt einen solchen Index bereits in seiner App „Luftqualität“, die bei schlechter Luftqualität warnt und gesundheitliche Hinweise gibt.
Vorläufigkeit der Datenauswertung
Die vorliegenden Ergebnisse basieren auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Messdaten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes mit Stand vom 22. Januar 2026. Aufgrund umfangreicher Qualitätssicherungsverfahren werden die endgültigen Daten erst Mitte 2026 erwartet. Dennoch ermöglichen die aktuellen Daten bereits eine verlässliche Einschätzung der Luftqualität im Jahr 2025.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Umweltbundesamtes vom 11.02.2026












