COP 16: Konkrete Schritte für den globalen Naturschutz

Fabian

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Bundesumweltministerin Steffi Lemke wird morgen am hochrangigen Segment der 16. Weltnaturkonferenz (CBD COP 16) in Cali, Kolumbien teilnehmen. Die Konferenz, die unter dem Motto „Frieden mit der Natur“ steht, begann am 21. Oktober und versammelt Delegierte aus aller Welt, um konkrete Schritte zur Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF) zu besprechen. Diese auf der 15. Weltnaturkonferenz in Montreal beschlossenen Ziele stellen einen wichtigen Meilenstein im internationalen Naturschutz dar. Zu den wesentlichen Zielen gehören das sogenannte 30×30-Schutzgebietsziel, das vorsieht, bis 2030 mindestens 30 Prozent der globalen Land- und Meeresflächen zu schützen, sowie die Wiederherstellung von mindestens 30 Prozent der degradierten Ökosysteme. In diesem Jahr liegt der Fokus vor allem auf der effektiven Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen und der Überwachung sowie Messbarkeit der erzielten Erfolge.

Dringende Schritte für den Schutz der Natur

Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte die Bedeutung dieser Konferenz: Die verabschiedeten Beschlüsse müssten nun mit Leben gefüllt werden, und es seien konkrete Schritte notwendig, um den globalen Naturschutz messbar zu gestalten. Ein zentraler Aspekt sei dabei die Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen verschiedenster Arten, was nicht nur die Vielfalt der Natur bewahrt, sondern auch die eigenen Lebensgrundlagen sicherstellt. Biodiversität trage zu sauberem Wasser, fruchtbaren Böden und artenreichen Meeren bei, die die Menschheit ernähren könnten. Darüber hinaus betonte Lemke, dass die Natur ein unverzichtbarer Klimaschützer sei, der zur Anpassung an den Klimawandel beitrage und Wüstenbildung sowie die Verödung von Landschaften verhindere. Sie hob die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft hervor, die Montrealer Beschlüsse ernst zu nehmen und erfolgreich umzusetzen.

Effektive Kontrollmechanismen für den Naturschutz

Ein zentrales Ziel der COP 16 ist es, wirksame Kontrollmechanismen zu schaffen, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Montreal sicherzustellen. Hierfür soll ein neuer Überprüfungsprozess eingeführt werden, in dem die Vertragsstaaten regelmäßig über ihre Fortschritte berichten und diese gemeinsam diskutieren. Deutschland plädiert für die Einrichtung eines Forums, in dem sich die Staaten über Erfolge und Hindernisse im Naturschutz austauschen können und offenlegen, wie es um die Biodiversität im eigenen Land bestellt ist.

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Unterstützung anderer Staaten bei der Umsetzung nationaler Biodiversitätsstrategien

Im Rahmen der NBSAP Accelerator Partnerschaft unterstützt Deutschland andere Länder dabei, dringende Bedarfe bei der Umsetzung ihrer nationalen Biodiversitätsstrategien zu identifizieren und zu finanzieren. Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) bildet dabei die Grundlage für die deutsche Umsetzung der Ziele, die in Montreal beschlossen wurden. Der zugehörige Aktionsplan umfasst zahlreiche Maßnahmen mit dem Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 zu stoppen.

Rolle indigener Völker und lokaler Gemeinschaften stärken

Deutschland setzt sich zudem über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) für die Stärkung der Rolle, Sichtbarkeit und Teilhabe indigener Völker und lokaler Gemeinschaften ein. Diese haben eine zentrale Bedeutung im Naturschutz, da sie in Einklang mit der Natur leben und durch traditionelles Wissen, Praktiken und Innovationen zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen. Eine inklusive und effektive Einbeziehung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften ist daher von zentraler Bedeutung für die Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmens.

Finanzierung und Ausrichtung von Finanzflüssen am GBF

Deutschland wird sich bei der COP 16 auch dafür einsetzen, die Finanzierung für die Umsetzung des GBF aus verschiedenen Quellen zu stärken und die Ausrichtung von Finanzflüssen am GBF zu fördern.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom 28.10..2024