In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden seit Jahren die gesetzlichen Nitratgrenzwerte im Ems-Gebiet überschritten. Diese anhaltende Belastung stellt eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser und die biologische Vielfalt dar.
Erfolg der DUH: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Grundsatzurteil
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umfassendere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung des Grundwassers im Ems-Gebiet umsetzen müssen. Mit seinem Urteil wies es die Revisionen beider Bundesländer gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom November 2023 in zwei wesentlichen Punkten zurück. Das OVG hatte zuvor der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), unterstützt vom BUND Niedersachsen, stattgegeben und die Länder verpflichtet, ihre Gewässerschutzmaßnahmen zu überarbeiten. Die DUH fordert in der Folge bundesweit verstärkte Anreize für den Ausbau des ökologischen Landbaus, den Umstieg auf tierfreundlichere Haltungsformen sowie strengere Düngeregeln und Kontrollen. Ziel sei es, eine verlustarme Düngung zu gewährleisten und die Wasserqualität langfristig zu sichern.
Signalwirkung für den Gewässerschutz in ganz Deutschland
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, das gewonnene Revisionsverfahren sei ein Präzedenzfall für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und damit ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Grund- und Trinkwasserqualität in Deutschland. Er betonte, das Urteil sei ein deutliches Signal an alle Bundesländer, bestehende Rechtsvorgaben konsequent einzuhalten und den Schutz des Grundwassers ernst zu nehmen. Müller-Kraenner geht davon aus, dass sich durch diese Entscheidung der Schutz des Grund- und Trinkwassers in Deutschland spürbar verbessern werde. Damit könne eine weitere Verschlechterung des Grundwassers durch Nitrat verhindert werden. Er forderte wirksamere Düngeregeln sowie ein einheitliches Monitoring auf Bundesebene. Gleichzeitig warnte er, dass eine fortgesetzte Belastung des Grundwassers durch übermäßige Gülle- und Düngerausbringung zu höheren Trinkwasserpreisen, weiterem Artenverlust und einem EU-Vertragsverletzungsverfahren mit möglichen Strafzahlungen in Millionenhöhe führen könne.
Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Klärung zum Verbesserungsgebot
Bezüglich des dritten Klageantrags, der das sogenannte Verbesserungsgebot betrifft, hat das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Die DUH äußerte sich zuversichtlich, dass es innerhalb der nächsten anderthalb Jahre zu einer richtungsweisenden Entscheidung kommen werde.
Verpflichtung zu wirksamen Maßnahmen gegen Nitratbelastung
Caroline Douhaire, die als Rechtsanwältin die DUH in diesem Verfahren vertritt, erklärte, dass die Länder nun verpflichtet seien, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verschlechterung des Grundwassers durch Nitrat zu verhindern und bereits bestehende Nitrattrends umzukehren. Hinsichtlich des Verbesserungsgebotes und der Wirksamkeit von Fristverlängerungen habe das Bundesverwaltungsgericht den EuGH angerufen. Douhaire sieht darin eine wichtige Chance für eine grundlegende Klärung dieser Fragen auf europäischer Ebene.
Ems-Gebiet als Beispiel für dringenden Handlungsbedarf
Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Vorstandsmitglied des BUND Niedersachsen, hob die Bedeutung des Urteils für den Gewässerschutz in Deutschland hervor. Er betonte, dass die Länder nun deutlich entschlossener handeln müssten, um die Belastungen der Gewässer zu verringern. Im Ems-Gebiet könne nur ein wirksames Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Nitrateinträge gewährleisten, dass die gesetzlichen Grenzwerte im Grundwasser möglichst rasch und dauerhaft eingehalten werden. Er erinnerte daran, dass das Grundwasser die wichtigste Quelle für Trinkwasser darstellt und die Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Nutzung dringend reduziert werden müssten. Bodenstein-Dresler wies zudem darauf hin, dass Landwirtinnen und Landwirte bei den notwendigen betrieblichen Anpassungen, die sich aus dem Urteil ergeben, nicht allein gelassen werden dürften.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 06.03.2025