BUND kritisiert neues Heizungsgesetz

Fabian

Heizungsgesetz
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Zur Abstimmung über das Gebäudemodernisierungsgesetz im Deutschen Bundestag äußert Tina Löffelsend, Abteilungsleiterin Klimaschutz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung.

Hitzewellen als klimapolitischer Weckruf

Die ersten Hitzewellen des Sommers seien ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz, erklärt Löffelsend. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz verschärfe die Bundesregierung jedoch die Klimakrise. Trotz umfassender Warnungen und Kritik bleibe der Einbau klimaschädlicher Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt. Zusammen mit der Kürzung der Förderung für Wärmepumpen rückten die Klimaziele dadurch immer weiter in die Ferne. Zugleich verlängere die schwarz-rote Bundesregierung die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Energieimporten und treibe die Heizkosten vieler Menschen in die Höhe.

Kritik an vermeintlich grünen Brennstoffen

Auch die geplante Beimischung vermeintlich grüner Brennstoffe wie Biomethan bewertet Löffelsend kritisch. Diese sei ineffizient und teuer und schade sowohl der Natur als auch dem Klima. Bezeichnend sei, dass die Bundesregierung bislang weder Angaben zu den Kosten für die Haushalte noch zu den klimapolitischen Folgen der Regelung machen könne.

Wärmewende trotz neuer Hürden vorantreiben

Das Gesetz sei rückwärtsgewandt und bürokratisch. Umso wichtiger sei es, dass sich Verbraucher*innen und Kommunen davon nicht beirren ließen und die Wärmewende nun erst recht vorantrieben.

Zentrale Vorgaben der Wärmewende entfallen

Aus Sicht des BUND werden mit den Änderungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zentrale ordnungsrechtliche Vorgaben für die Wärmewende abgeschafft. Besonders kritisch bewertet der Umweltverband das Ende der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen, die erneute Öffnung für fossile Heizsysteme sowie das Fehlen eines klaren gesetzlichen Pfads zur Klimaneutralität bis 2045. Studien, unter anderem vom Öko-Institut, zeigten bereits, dass sich die bestehende Klimaschutzlücke im Gebäudesektor dadurch voraussichtlich weiter vergrößern werde.

Ökologische und soziale Risiken

Der BUND warnt zudem vor zusätzlichen ökologischen und sozialen Risiken durch die geplante stärkere Nutzung beziehungsweise Beimischung sogenannter „grüner“ Brennstoffe. Insbesondere in vermieteten Gebäuden fehlten weiterhin ausreichende Schutzmechanismen gegen hohe Kosten. Gleichzeitig bestünden Fehlanreize zulasten der Mieter*innen.

Unzureichender Schutz vor Mehrkosten

Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass zusätzliche Kosten aus der sogenannten Bio-Treppe sowie steigende Netzentgelte und CO₂-Kosten nicht vollständig auf die Mieterinnen abgewälzt werden sollen. Die vorgesehene Regelung bleibe jedoch mangelhaft: Vermietende müssten lediglich 50 Prozent der Kosten übernehmen, und dies auch nur bis zu einer Beimischungsquote von 30 Prozent. Ab 2040 solle die Quote jedoch bei 60 Prozent liegen. Dadurch verbleibe ein zu großer Teil der Mehrkosten bei den Mieterinnen, obwohl diese in der Regel keinen Einfluss auf die Wahl des Heizsystems hätten.

Vorrang für effiziente und klimaneutrale Heizsysteme

Der BUND fordert stattdessen, effiziente und klimaneutrale Lösungen wie Wärmepumpen und Wärmenetze konsequent zu priorisieren. Der Einsatz von Wasserstoff und Biomasse im Gebäudebereich müsse auf eng begrenzte Anwendungsfälle beschränkt bleiben.

Gesetzlicher Rahmen zum Schutz vor Fehlinvestitionen

Darüber hinaus sei ein wirksamer gesetzlicher Rahmen erforderlich, um den Energieverbrauch sowohl in Neubauten als auch im Gebäudebestand deutlich zu senken. Verbraucherinnen und Mieterinnen müssten zugleich vor kostspieligen Fehlinvestitionen geschützt werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUNDs vom 10. Juli 2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.