BUND kritisiert CCS-Gesetz: Gefahr für Umwelt und Klimaschutz

Fabian

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Anlässlich der Verbändeanhörung zum aktuellen Referentenentwurf zur Novelle des Kohlendioxid-Speichergesetzes (KSpG) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie äußerte sich Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), kritisch. Seinen Aussagen zufolge würden die CCS-Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) einer Art Blankoscheck für Industrieunternehmen mit hohen Emissionen gleichkommen. Statt Emissionen zu reduzieren, könnten Kraftwerke, chemische Industrie und Müllverbrennungsanlagen ihre klimaschädlichen Abgase entweder unter die Nordsee oder direkt in den Boden einleiten. Bandt betonte, dass CCS eine teure Scheinlösung darstelle, die in vielen Bereichen wirksamen Klimaschutz eher behindere. Dennoch solle dem CO₂-Geschäft ein „überragendes öffentliches Interesse“ zugeschrieben werden – eine Einschätzung, die Bandt für falsch hält. Vielmehr entstehe rund um die Entsorgung von Industrieemissionen eine neue Infrastruktur mit Pipelines, Anlagen und Endlagern für CO₂, für die sogar öffentliche Gelder in Milliardenhöhe an Verschmutzer fließen könnten. Gleichzeitig bestünde die Gefahr, dass die Gasindustrie Enteignungen und Grundstücksabtretungen leichter durchsetzen könne, während betroffene Gemeinden und Umweltverbände kaum noch Möglichkeiten hätten, sich gegen die damit verbundenen Eingriffe zur Wehr zu setzen.

Geplanter Gesetzesentwurf erweitert industrielle CO₂-Deponierung

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf zur umfassenden Änderung des bestehenden CCS-Gesetzes vorgelegt. Dieser würde es der Öl- und Gasindustrie ermöglichen, CO₂-Deponien nicht nur im Meer, sondern zukünftig auch in Bundesländern an Land zu errichten. Bestandteil des Gesetzes ist zudem die Regelung für den Bau und die Genehmigung eines flächendeckenden kommerziellen Pipelinesystems, über das CO₂-Abgase aus Kraftwerken und allen Industriezweigen eingespeist werden dürften.

Eingeschränkter Rechtsschutz und erleichterte Enteignungen

Trotz der erheblichen Risiken von CCS sieht der Entwurf vor, die Planungs- und Genehmigungsverfahren an die weniger strengen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes anzupassen. Laut Bandt wolle die Bundeswirtschaftsministerin den Rechtsschutz für Betroffene massiv einschränken. So sollen Klagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben, Fristen für Eilanträge verkürzt und ein vorzeitiger Baubeginn ermöglicht werden. Auch Enteignungen für den Bau von CO₂-Pipelines sollen erleichtert werden – mit der Begründung, dass solche Leitungen dem Allgemeinwohl dienten.

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Kritik an langfristigen Folgen für den Klimaschutz

In der Folge, so die Kritik, würde der Aufbau eines CO₂-Transportsystems samt Endlager nicht nur das lukrative Geschäft mit klimaschädlichen Abgasen befördern, sondern auch die Nutzung fossiler Energieträger wie Öl und Gas weiter festigen. Damit würden echte klimapolitische Alternativen wie die Elektrifizierung industrieller Prozesse oder der Aufbau einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft ausgebremst.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 07.07.2025