Beschwerde gegen den Sofortvollzug der Zulassung von „Roundup Future“

Fabian

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Berlin, 28.1.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung des glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels „Roundup Future“ eingelegt. Nach Darstellung der DUH sei die Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erfolgt, ohne dass aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in ausreichendem Umfang berücksichtigt worden seien. Vor diesem Hintergrund habe die DUH im März 2025 Widerspruch gegen die Zulassung eingelegt. Das BVL habe darauf hingewiesen, dass bei Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse einzelne Anwendungen möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprächen, zugleich jedoch unter Bezugnahme auf eine Zulassungsentscheidung der Niederlande die sofortige Vollziehung der gesamten Zulassung angeordnet.

Verfahrensverlauf

Im Juli 2025 habe die DUH eine Untätigkeitsklage und im Oktober 2025 zusätzlich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Der Eilantrag sei im Dezember 2025 abgelehnt worden. Zur Begründung habe das Gericht ausgeführt, dass Deutschland an die Risikobewertung der niederländischen Zulassungsbehörde gebunden sei, auch wenn diese auf älteren Datengrundlagen beruhe. Mit der Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht verfolge die DUH das Ziel, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Zulassung wiederherstellen zu lassen.

Bewertung der Zulassung aus Sicht der DUH

Nach Angaben der DUH seien bei der Zulassung von „Roundup Future“ relevante aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie unionsrechtliche Vorgaben nicht vollständig berücksichtigt worden. Aus internen Unterlagen des BVL gehe hervor, dass dort selbst festgestellt worden sei, bestimmte Anwendungen könnten aufgrund möglicher Belastungen des Grundwassers nicht zulässig sein. Ungeachtet dessen habe das Verwaltungsgericht Braunschweig die sofortige Vollziehung der Zulassung bestätigt, wodurch sämtliche Anwendungsformen weiterhin zulässig seien. Die DUH spreche sich vor diesem Hintergrund für eine erneute Überprüfung der Zulassung aus.

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Berücksichtigung europäischer Bewertungen

Nach Auffassung der DUH seien die im Jahr 2023 veröffentlichten Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Zulassungsverfahren nicht ausreichend einbezogen worden. Aus diesen Bewertungen ergäben sich unter anderem Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für das Grundwasser. Zudem sehe die DUH Defizite bei der Bewertung möglicher langfristiger gesundheitlicher Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels.

Rechtliche Einordnung

Die die DUH vertretende Rechtsanwältin Caroline Douhaire führte aus, dass sich Behörden und Gerichte bislang auf die Zulassung von „Roundup Future“ in den Niederlanden stützten und von einer Bindungswirkung nach EU-Recht ausgingen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei jedoch eine eigenständige gerichtliche Prüfung auf nationaler Ebene zulässig und erforderlich, insbesondere unter Berücksichtigung der jeweils zuverlässigsten wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Hintergrund zu Glyphosat

Glyphosat ist ein weltweit häufig eingesetzter Wirkstoff in Totalherbiziden. In der wissenschaftlichen Literatur werden mögliche gesundheitliche Risiken diskutiert, darunter Hinweise auf krebserzeugende Eigenschaften, neurotoxische Effekte sowie Veränderungen des Mikrobioms, auch bei niedrigen Dosierungen. Darüber hinaus werden Umweltauswirkungen beschrieben, etwa der Eintrag von Glyphosat in Gewässer durch Oberflächenabfluss sowie punktuelle Überschreitungen von Grenzwerten für Pestizidwirkstoffe im Grundwasser. Rückstände des Wirkstoffs sind zudem in Untersuchungen im menschlichen Urin nachgewiesen worden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 28.01.2026