Die Wasserqualität der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen wird als sehr gut bewertet. Darauf weisen das nordrhein-westfälische Umweltministerium sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima hin. Insgesamt gibt es im Bundesland 86 EU-ausgewiesene Badegewässer mit 115 Badestellen. Während der Badesaison wird an diesen regelmäßig die Wasserqualität überprüft. Im Jahr 2024 erhielten 99 dieser Badestellen die Bestnote „ausgezeichnet“.
Ergebnisse der Wasserqualitätsbewertung
Neun Badestellen wurden mit der Note „gut“ bewertet. Dazu zählen – wie bereits im Vorjahr – die Badestellen am Bettenkamper Meer in Moers, am Horstmarer See in Lünen und an der DLRG-Badestelle Lingesetalsperre in Marienheide. Weitere Badestellen wie Millinger Meer, Barmener See, Badesee Kapusch Hückelhoven, Aasee und Drilandsee erhielten in diesem Jahr ebenfalls ein „gut“, nachdem sie zuvor als „ausgezeichnet“ galten.
Besonders erfreulich ist die Verbesserung an der Flussbadestelle Seaside Beach am Baldeneysee, deren Bewertung sich von „ausreichend“ auf „gut“ verbessert hat. Die neue Flussbadestelle Ruhrwiesen Linden Dahlhausen wurde erstmals beurteilt und erhielt als einzige Badestelle die Note „ausreichend“.
Vorsorgliche Badeverbote bei Fließgewässern
Für EU-Badegewässer an Flüssen wie der Ruhr gelten besondere Regelungen: Bei bestimmten Niederschlagsmengen, die das Risiko für Wasserverunreinigungen erhöhen, verhängen die Betreiber vorsorglich Badeverbote. Diese dürfen erst nach einer Wasserprobe und der Freigabe durch das Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden.
Bewertungsverfahren und neue Badestellen
Die Bewertung der Wasserqualität basiert in der Regel auf mindestens 16 Messwerten, die über einen Zeitraum von vier Jahren erhoben werden. Für einige Gewässer lagen diese Datenreihen noch nicht vollständig vor, sodass eine Bewertung bisher aussteht. Dazu zählen die Woffelsbacher Bucht an der Rurtalsperre Schwammenauel, die Badestelle an der Ruhr in Mülheim sowie der Rather See in Köln.
Neu hinzugekommen sind 2024 zwei Badestellen am Fühlinger See in Köln sowie der Esmecke-Stausee (Einbergsee) in Eslohe. Für das Jahr 2025 wurde der Heidweiher im Kreis Viersen als neues EU-Badegewässer angemeldet.
EU-Richtlinie und hygienische Kontrolle
Die EU-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG) sorgt für einen umfassenden Schutz der Badegewässer in Europa. Die nächste offizielle EU-Bewertung wird im Juni erwartet. Es ist davon auszugehen, dass sie mit den Ergebnissen des Landesumweltamts übereinstimmt.
Während der Badesaison entnehmen die Gesundheitsämter mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Dabei werden unter anderem Darmbakterien wie Intestinale Enterokokken und Escherichia coli untersucht. Diese dienen als Indikatoren für mögliche Verunreinigungen.
Empfehlungen zur sicheren Badeortwahl
Es wird empfohlen, bevorzugt an den ausgezeichneten oder gut bewerteten Badestellen zu baden. Bei anderen Gewässern erfolgt keine regelmäßige hygienische Begutachtung durch die Gesundheitsämter. In stark belasteten Fließgewässern kann es zur erhöhten Konzentration von Krankheitserregern und sogar antibiotikaresistenten Bakterien kommen.
Gefahren durch verbotene Badeorte
Der Rhein sowie die Schifffahrtskanäle sind keine Badegewässer. Das Baden an solchen Wasserstraßen ist strengstens verboten. Durch die starke Strömung und die Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe besteht dort Lebensgefahr.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 18.05.2025