Berlin, 24. Februar 2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert gravierende Defizite bei der Kontrolle von Handel und Anwendung hochgiftiger Pestizide. Eine Abfrage der DUH bei den zuständigen Landesbehörden für das Jahr 2023 zeigt, dass diese Kontrollen in keinem Bundesland ausreichend durchgeführt und Verstöße kaum bis gar nicht geahndet werden. Ohne wirksame Überwachung bleiben verbotene Pestizide im Umlauf oder werden unsachgemäß eingesetzt. Dies führt zur Zerstörung von Lebensräumen, schädigt Insektenpopulationen und verursacht langfristige Belastungen für Böden und Gewässer. Dadurch entstehen erhebliche Risiken für die Artenvielfalt und für Menschen, die diesen Stoffen ausgesetzt sind. Die DUH fordert daher von den Bundesländern eine konsequente Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht.
Unzureichende Kontrollquoten und Sanktionen
Im Rahmen der Abfrage wollte die DUH von den Landesbehörden wissen, wie oft Kontrollen durchgeführt und welche Bußgelder verhängt wurden – sowohl im Handel als auch in der Landwirtschaft. Laut Pflanzenschutzgesetz sind die Behörden verpflichtet, sicherzustellen, dass verbotene Pestizide nicht mehr verkauft werden und dass nur berechtigte Personen Zugang zu bestimmten Mitteln haben. Zudem müssen sie überprüfen, ob in der Landwirtschaft nicht mehr zugelassene Pestizide verwendet oder Abstandsauflagen eingehalten werden.
Kritik an niedrigen Bußgeldern
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass kein Bundesland den Handel und den Einsatz von Pestiziden konsequent kontrolliere und sanktioniere. Besonders alarmierend sei die Situation in Thüringen, wo das durchschnittliche Bußgeld für Verstöße im Handel bei lediglich 46,67 Euro liege. Dies stelle lediglich einen symbolischen Betrag dar, der keine abschreckende Wirkung habe, obwohl Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich wären. Resch kritisiert, dass das mangelnde Einschreiten der Behörden gravierende Folgen für die menschliche Gesundheit, das Überleben von Bestäubern wie Bienen und Schmetterlingen sowie für die Belastung von Böden und Gewässern habe. Die DUH fordert daher alle zuständigen Behörden in Deutschland auf, ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachzukommen, um den Verkauf und Einsatz hochproblematischer Pestizide zu unterbinden. Zur Sicherstellung dieser Forderung kündigt die DUH an, die amtlichen Kontrollpraktiken intensiv zu überwachen und Testkäufe von gefährlichen Pestiziden im Handel durchzuführen.
Mangelhafte Kontrollpraxis in vielen Bundesländern
In der Gesamtbewertung hat kein Bundesland eine positive Bewertung erhalten. Besonders schlecht schneiden Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ab. Diese Länder weisen entweder Kontrollquoten von unter 10 Prozent im Handel oder unter 1,5 Prozent in der landwirtschaftlichen Anwendung auf. Besser bewertete Länder sind Berlin und Thüringen, die jeweils zwei positive Einzelbewertungen erhielten, da sie unter anderem häufiger kontrollierten.
Forderung nach konsequenteren Kontrollen
Agnes Sauter, Bereichsleiterin für Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung bei der DUH, warnt, dass in einigen Bundesländern die Kontrollquote im Handel unter 10 Prozent und in der Landwirtschaft teilweise sogar unter 1,5 Prozent liege. Dies berge das Risiko, dass nicht genehmigte und hochgiftige Pestizide weiterhin verkauft oder in der Landwirtschaft verwendet würden. Sie fordert die zuständigen Behörden auf, schnell und konsequent zu handeln, um Verbraucherinnen und Verbraucher, Landwirtinnen und Landwirte sowie die Umwelt wirksam zu schützen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 24.02.2025