Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat der EU-Kommission die nationalen Daten zum Erhaltungszustand des Wolfs übermittelt. Dabei stufte das Ministerium den Zustand als „unbekannt“ ein.
Verstoß gegen EU-Recht laut BUND
Thomas Norgall, Sprecher der Arbeitsgruppe Wolf und Weidetiere beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), erklärte, dass diese Bewertung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) widerspreche. Der EuGH habe in zwei jüngeren Urteilen gefordert, dass Deutschland eine zusammenfassende und einheitliche Bewertung für das gesamte Bundesgebiet vorlegen müsse.
Nach Ansicht des BUND diene der Rechtsverstoß ausschließlich dem Zweck, das politische Wahlversprechen einer Jagdzeit auf den Wolf ab Herbst umzusetzen.
Wissenschaftliche Grundlagen missachtet
Der BUND betonte, dass der Wolf in 12 von 16 Bundesländern weiterhin als selten gilt. Daher hätte nach wissenschaftlichen Maßstäben der Erhaltungszustand als „ungünstig“ eingestuft werden müssen. Statt einer Bewertung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Daten habe das Ministerium eine politische Entscheidung getroffen.
Zudem verwies Norgall auf den wissenschaftlichen Kenntnisstand, dem zufolge Jagdzeiten nicht zu einer Reduktion von Nutztierrissen führen, sondern diese tendenziell sogar verstärken.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BUND’s vom 31.07.2025












