Nordrhein-Westfalen will die Verkehrssicherheit vor Schulen weiter verbessern und startet dafür einen neuen Förderwettbewerb für technische Lösungen zur praktischen Absicherung von Schulstraßen im Alltag. Gefördert werden sollen beispielsweise automatische Poller, Schranken oder intelligente Zufahrtssysteme. Verkehrsminister Oliver Krischer erklärte, mit diesem Schritt solle die Schulstraße zu einem festen Bestandteil moderner Verkehrssicherheitskonzepte werden. Ziel sei es außerdem, Kommunen dabei zu unterstützen, ihre lokalen Lösungen technisch weiterzuentwickeln und neue Standards zu etablieren.
Modellprojekte für Städte unterschiedlicher Größe
Gefördert werden Modellprojekte in drei unterschiedlichen Stadtgrößen: in kleinen Städten mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in mittelgroßen Städten mit bis zu 100.000 sowie in Großstädten mit mehr als 100.000 Menschen. Auf diese Weise sollen unterschiedliche Rahmenbedingungen getestet und vergleichbare Erfahrungen gesammelt werden.
Für die Umsetzung der technischen Lösungen stellt das Ministerium jeder ausgewählten Kommune bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Ein verpflichtender Eigenanteil ist nicht vorgesehen. Interessierte Kommunen können ihre Bewerbungen bis zum 30. April 2026 einreichen.
Mögliche technische Maßnahmen
Unterstützt werden insbesondere technische und organisatorische Lösungen zur Absicherung von Schulstraßen. Dazu zählen unter anderem:
- automatisierte Zufahrtsbarrieren wie Poller oder Schranken
- digitale Systeme zur Erkennung berechtigter Fahrzeuge
- ergänzende Sicherheitsmaßnahmen, etwa Warnsysteme oder bauliche Verkehrsberuhigung
- die wissenschaftliche Begleitung sowie die Auswertung der Modellprojekte
- Zufahrt für Berechtigte weiterhin möglich
Wichtig bleibt, dass berechtigte Personen – etwa Anwohnende oder Einsatzkräfte – weiterhin Zugang zu den betroffenen Straßen haben. Digitale Lösungen sollen dies ermöglichen, beispielsweise durch Chipkarten oder vergleichbare Zugangssysteme.
Rechtliche Grundlage für Schulstraßen seit 2024
Gerade an Grundschulen entstehen morgens und mittags häufig gefährliche Situationen. Parkende oder wendende Autos treffen dabei auf Kinder, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Tretroller unterwegs sind.
Nordrhein-Westfalen hat daher als erstes Bundesland im Jahr 2024 die Einrichtung von Schulstraßen durch einen Erlass des Verkehrsministeriums deutlich erleichtert. Dieser zeigt Kommunen auf, wie sie Schulstraßen rechtssicher einrichten können. Seitdem wurden in Nordrhein-Westfalen 58 neue Schulstraßen eingerichtet. Weitere neun bestanden bereits vor 2023, sodass es aktuell insgesamt 67 Schulstraßen im Bundesland gibt. Auch andere Bundesländer haben inzwischen ähnliche Maßnahmen übernommen.
Elternhaltestellen als Ergänzung
Ergänzend werden häufig sogenannte Elternhaltestellen im Umfeld der Schulen eingerichtet. Dort können Kinder, die mit dem Auto gebracht werden, aussteigen und die letzten Meter zu Fuß zurücklegen.
Dadurch sollen gefährliche Verkehrssituationen durch den sogenannten Hol- und Bringverkehr der „Elterntaxis“ reduziert werden. Gleichzeitig ergeben sich weitere Vorteile: Kinder bewegen sich mehr, sammeln eigene Erfahrungen im Straßenverkehr und entwickeln mehr Selbstständigkeit – was wiederum ihr Selbstvertrauen stärkt.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 06.03.2026 und wurde unter Zuhilfenahme von KI redaktionell aufgearbeitet.












