Ab Dezember 2024 haben ehrenamtliche Initiativen die Möglichkeit, eine eigene Förderung zu beantragen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte zu ermöglichen. Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ können diese Initiativen in neue Maschinen, Werkzeuge oder andere Ausstattungen investieren. Das Bundesumweltministerium verfolgt mit dieser Förderung das Ziel, Angebote zu stärken, die darauf abzielen, Produkte zu reparieren, anstatt sie wegzuwerfen und neu zu kaufen. Dieses Förderprogramm ist die erste Initiative auf Bundesebene dieser Art. In der ersten Förderrunde stellt das Bundesumweltministerium (BMUV) über drei Millionen Euro für gemeinnützige Vereine bereit. Auch andere Organisationen, die keine Vereine sind, sollen im weiteren Verlauf gefördert werden.
Ziel des Förderprogramms und Bedeutung der Reparaturinitiativen
Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte, dass das Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ darauf abziele, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Ressourcen zu schonen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Elektrogeräte oder andere Produkte reparieren, könnten diese länger nutzen und müssten erst dann ein neues Produkt kaufen, wenn es wirklich notwendig sei. Lemke betonte zudem die Bedeutung von Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten als wichtige Stützen für das „Recht auf Reparatur“ sowie als Orte der Bürgerbeteiligung und des aktiven Umweltschutzes.
Ergänzung zu EU-Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingungen
Das Förderprogramm ist ein weiterer Schritt zur Förderung von Reparaturmöglichkeiten und zur Schonung knapper Ressourcen. Es ergänzt die bereits auf EU-Ebene festgelegten Regelungen zum Ökodesign und zum Recht auf Reparatur. Ab dem 20. Juni 2025 müssen beispielsweise Tablets und Smartphones so gestaltet sein, dass sie reparierbar sind, und bestimmte Ersatzteile wie Displays und Akkus müssen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sieht die EU-Richtlinie vor, dass Verbraucher eine um ein Jahr verlängerte Gewährleistungsfrist erhalten, wenn sie sich im Falle eines Mangels innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt eines neuen Produkts entscheiden.
Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Reparaturinitiativen
In der ersten Förderrunde des Programms können sich Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede dieser Initiativen hat die Möglichkeit, eine einmalige Förderung von bis zu 3.000 Euro zu beantragen. Die derzeitige Förderung läuft bis Anfang 2026. Im Jahr 2025 wird eine weitere Förderrunde eröffnet, die auch für andere Reparaturinitiativen gilt, die nicht in Vereinsform organisiert sind.
Förderfähige Maßnahmen und Projekte
Gefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfewerkstätten, die die Reparatur von Geräten für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern. Dazu gehören Investitionen in bessere Ausstattung, Information und Qualifikation, der Erhalt und der Weiterbetrieb der Initiativen sowie Fortbildungsmaßnahmen. Förderfähig sind in erster Linie Anschaffungen wie Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Materialien und Verbrauchsmaterialien. Zusätzlich sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen förderfähig.
Antragstellung und Vergabe der Fördermittel
Die Stiftung „anstiftung“, die das Netzwerk der Reparatur-Initiativen in Deutschland betreibt, wird die Fördermittel an die gemeinnützigen Reparaturinitiativen weiterreichen. Die Stiftung plant, ein Förderportal freizuschalten, über das die Initiativen die Unterstützung einfach und unbürokratisch elektronisch beantragen können. Die Eröffnung des Antragsverfahrens wird rechtzeitig bekannt gegeben. Voraussichtlich im Dezember 2024 wird es gemeinnützigen Reparatur-Initiativen möglich sein, ihre Förderanträge über das Portal einzureichen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des BMUV vom 21.10.2024