Neue Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA) zeigen die dramatischen Folgen unzureichender Luftreinhaltung in Deutschland auf. Im Jahr 2022 starben hierzulande 69.865 Menschen an den Folgen von Feinstaubbelastung (PM2,5) und 28.464 an dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO₂). Durch die Einhaltung der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hätten 32.628 bzw. 9.442 dieser Todesfälle verhindert werden können. Angesichts dieser alarmierenden Zahlen fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Bundesregierung dazu auf, die von der WHO empfohlenen Grenzwerte von 5 µg/m³ (Feinstaub) und 10 µg/m³ (Stickstoffdioxid) bis spätestens 2035 verbindlich in nationales Recht zu überführen.
Forderungen an die neue Bundesregierung
Die DUH betont, dass die zukünftige Bundesregierung die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung umsetzen muss. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass die Einhaltung der strengeren Grenzwerte oberste Priorität haben müsse. Er forderte die demokratischen Parteien auf, sich im Wahlkampf klar für eine ambitionierte Luftreinhaltepolitik zu positionieren. Zudem müssten die neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe, die ab 2030 gelten sollen, auf das Jahr 2028 vorgezogen werden. In einer weiteren Stufe sollten die noch strengeren WHO-Empfehlungen bis spätestens 2035 gesetzlich verankert werden. Resch kritisierte, dass bislang finanzielle Interessen der Automobilindustrie die Luftreinhaltepolitik beeinflusst hätten, was in Zukunft nicht mehr akzeptabel sei.
Ozonbelastung: Weiteres Gesundheitsrisiko
Neben Feinstaub und Stickstoffdioxid stellt auch die Ozonbelastung ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Im Jahr 2022 führten Ozonkonzentrationen in der Atemluft zu 22.924 Todesfällen in Deutschland. Die DUH hebt hervor, dass zur Reduktion der Ozonbelastung insbesondere der Ausstoß von Methan, dem wichtigsten Vorläuferstoff von Ozon, drastisch gesenkt werden müsse.
Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Im Oktober 2024 wurde eine überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie beschlossen, die am 10. Dezember 2024 in Kraft tritt. Diese Richtlinie sieht vor, dass die neuen Grenzwerte bis spätestens 11. Dezember 2026 in nationales Recht, konkret in die Bundesimmissionsschutzgesetzgebung, umgesetzt werden. Die DUH hat in einem Hintergrundpapier ihre konkreten Forderungen an die zukünftige Bundesregierung formuliert, um eine rasche und effektive Umsetzung sicherzustellen.
Fazit
Die aktuellen Daten der EEA verdeutlichen, dass Handlungsbedarf besteht, um die Gesundheit der Bevölkerung vor den Folgen der Luftverschmutzung zu schützen. Die DUH fordert nicht nur ambitionierte Zielvorgaben, sondern auch deren konsequente und zügige Umsetzung. Ein klarer Kurswechsel in der Umwelt- und Gesundheitspolitik ist aus Sicht der DUH unerlässlich, um Menschenleben zu retten und die Lebensqualität in Deutschland zu verbessern.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der DUH e.V. vom 10.12.2024