Landesweite Einführung der Flood Check App zum Hochwasserschutz in NRW

Fabian

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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr stärken in Zusammenarbeit mit den Wasserverbänden Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) den Starkregen- und Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen. Die von EGLV entwickelte „Flood Check App“ soll zukünftig landesweit verfügbar sein.

Überflutungsschutz für Bürgerinnen und Bürger

Mit dieser App können Bürgerinnen und Bürger in Zukunft überprüfen, wie sicher ihr Haus vor Überflutungen, Starkregen oder Hochwasser ist. Bislang steht diese Funktion nur den Einwohnern der Städte Bochum, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne und Herten zur Verfügung.

Vertrag für landesweite Einführung der App

Am 16. Oktober 2024 wurde ein Kooperationsvertrag unterzeichnet, der die landesweite Verfügbarkeit der „Flood Check App“ sichert. Der Vertrag wurde von Prof. Dr. Uli Paetzel, dem Vorstandsvorsitzenden der Emschergenossenschaft und des Lippeverbands, unterzeichnet. Die App kann kostenlos in den jeweiligen App-Stores für iOS (EGLV FloodCheck) und Android (FloodCheck) heruntergeladen werden. Nach dem landesweiten Rollout wird sie das Überflutungsrisiko für alle Regionen in Nordrhein-Westfalen anzeigen.

Bedeutung der App für den Schutz vor Wasserereignissen

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, betonte die Wichtigkeit des Tools: Der Schutz des eigenen Zuhauses und der hochwassersichere Wiederaufbau seien entscheidend, um zukünftige Schäden durch Wasserereignisse zu vermeiden oder zu reduzieren. Mit der „FloodCheck-App“ könne jeder Bürger schnell und einfach den Schutzbedarf der eigenen Immobilie überprüfen. Für die landesweite Einführung der App stelle das Ministerium rund 300.000 Euro aus dem Wiederaufbau bereit.

Rückblick auf die Hochwasserkatastrophe 2021

Fast die Hälfte aller Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens war von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen. Es handelte sich dabei um die größte Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes. In vielen Regionen sei der Wiederaufbau jedoch bereits weit fortgeschritten.

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Ministerin Scharrenbach fügte hinzu, dass bis zum 30. September 2024 rund 839 Millionen Euro für private Haushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft bewilligt worden seien. Davon seien bereits 686,6 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das Schadensereignis habe erneut gezeigt, wie wichtig Präventionsmaßnahmen seien, insbesondere die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. Ziel der digitalen Angebote wie der „FloodCheck-App“ sei es, den Menschen in Nordrhein-Westfalen einen schnellen und einfachen Zugang zu Informationen über das Gefährdungspotenzial ihrer Immobilie zu ermöglichen. Zudem biete die App Hinweise zu baulichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensempfehlungen sowie regionale Beratungsangebote.

Umweltminister betont wachsende Bedeutung von Vorsorge

Auch Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, äußerte sich zur Bedeutung der App. Er erklärte, dass der Starkregen- und Hochwasser-Check dabei helfe, das persönliche Risiko besser einzuschätzen. Dies stärke das Bewusstsein der Bevölkerung für potenzielle Hochwassergefahren und biete gleichzeitig praktische Unterstützung für Vorsorgemaßnahmen. Die zunehmende Zahl von Starkregenereignissen mache solche Maßnahmen immer wichtiger.

Ausweitung der App auf ganz NRW als wichtiger Schritt

Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und Lippeverband, betonte die Bedeutung der App für die Hochwasservorsorge. Bereits in der Emscher-Lippe-Region habe die „FloodCheck-App“ dazu beigetragen, die Gefährdung zahlreicher Gebäude zu ermitteln. Nun freue er sich, dass die App in Zusammenarbeit mit den Ministerien auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet werde. Dies sei ein wesentlicher und notwendiger Schritt für die Hochwasservorsorge der Gebäudeeigentümer.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vom 16.10.2024