Gefährliche Prozesskosten: DUH fordert fairen Zugang zu Gerichten

Fabian

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Berlin, 6. Dezember 2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Beschwerde beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) eingereicht. Grund ist die fehlende Begrenzung von Prozesskosten in Verwaltungsgerichtsverfahren, die den zivilgesellschaftlichen Zugang zu Gerichten in Umweltfragen massiv erschwert. Gemeinnützige Organisationen, die Umweltrechtsverletzungen anfechten wollen, stehen finanzstarken Gegnern gegenüber – etwa Unternehmen oder staatlichen Institutionen –, die extrem kostspielige Gutachten in Auftrag geben können. Diese Kostenrisiken schrecken Umweltverbände häufig ab, selbst berechtigte Klagen einzureichen, da sie im Falle einer Niederlage existenzbedrohende Folgen haben könnten.

Drohkulisse teurer Gutachten als Einschüchterungstaktik

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte, dass es nicht akzeptabel sei, wenn multinationale Konzerne mit enorm teuren Expertengutachten drohen, um Umweltverbände von Klagen abzuhalten. Diese Praxis stehe im Widerspruch zur Aarhus-Konvention, die der Zivilgesellschaft den Zugang zu Gerichten in Umweltfragen garantieren solle. Laut Resch werde durch das unkalkulierbare Kostenrisiko die gerichtliche Verfolgung von Umweltrechtsverletzungen erheblich erschwert. Jeder Prozess bringe ein potenzielles finanzielles Risiko mit sich, das für kleinere Organisationen existenzbedrohend sei.

Beispiel Dieselskandal: Millionenrisiken für Umweltkläger

Die DUH verweist auf ihre Klagen im Zusammenhang mit illegalen Abschaltvorrichtungen im Dieselskandal. Ein Automobilhersteller hatte in diesem Kontext Expertengutachten angekündigt, deren Kosten im zweistelligen Millionenbereich liegen sollten. Obwohl die DUH den Prozess aufgrund guter Erfolgsaussichten fortsetzt – da sie die Kosten nur bei einer Niederlage tragen müsste –, verdeutlicht dieser Fall das grundsätzliche Problem. Die Drohung mit exorbitanten Gutachterkosten kann Organisationen von vornherein davon abhalten, rechtliche Schritte zu unternehmen.

Forderung nach fairen und erschwinglichen Gerichtsverfahren

Remo Klinger, der Verfahrensbevollmächtigte der DUH vor dem ACCC, betonte, dass die Aarhus-Konvention „faire, gerechte und nicht übermäßig teure“ Gerichtsverfahren verlange. Die Möglichkeit, im Falle eines verlorenen Prozesses Millionen für Gutachterkosten zahlen zu müssen, sei weder fair noch gerecht – und schon gar nicht erschwinglich. Klinger forderte, diesen seit Jahrzehnten bestehenden Missstand endlich zu beenden, um sicherzustellen, dass Umweltverbände ihre Rechte vor Gericht uneingeschränkt wahrnehmen können.

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Verstoß gegen die Aarhus-Konvention: DUH fordert Reformen

Die DUH sieht in der fehlenden Deckelung von Prozesskosten einen klaren Verstoß gegen die Aarhus-Konvention. Sie fordert daher dringend politische und rechtliche Maßnahmen, um das finanzielle Risiko für gemeinnützige Organisationen zu begrenzen. Nur so könne der zivilgesellschaftliche Zugang zu Gerichten in Umweltfragen nachhaltig gesichert werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Deutschem Umwelthilfe (DUH e.V.) vom 05.12.2024